Freitag, 9. Mai 2025

DigitalPakt SchuleBeschleunigung nötig

[08.03.2022] Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat aktuelle Zahlen zum DigitalPakt Schule veröffentlicht. Demnach ist der Mittelabfluss im zweiten Halbjahr 2021 wieder gestiegen. Weniger komplizierte Verfahren könnten aber für noch mehr Tempo sorgen.
Mittel aus dem DigitalPakt Schule müssen noch einfacher abgerufen werden können.

Mittel aus dem DigitalPakt Schule müssen noch einfacher abgerufen werden können.

(Bildquelle: olegdudko / 123rf.com)

Halbjährlich melden die Länder dem Bund neue Zahlen zum Mittelabfluss im DigitalPakt Schule. Die neuesten Zahlen hat jetzt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht. Demnach wurden ab 2019 und bis Ende 2021 aus allen Teilen des DigitalPakts Bundesmittel in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro abgeschöpft. Die Mittelbindung für bereits geplante, aber noch nicht bezahlte Projekte liege bei 2,4 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Werten von vor sechs Monaten ist dies wieder eine Steigerung: 852 Millionen Euro waren bis Mitte 2021 abgeflossen und 1,4 Milliarden Euro gebunden (wir berichteten).
Deutschlandweit profitieren laut BMBF mittlerweile rund 16.000 Schulen von den Geldern. Interessant ist des Weiteren der Blick auf die unterschiedlichen Teile des DigitalPakts. In dem 2019 auf den Weg gebrachten Basis-DigitalPakt stehen fünf Milliarden Euro für den Ausbau der Infrastruktur in den Schulen zur Verfügung. Bisher flossen hier 423 Millionen Euro ab, die Mittelbindung liegt bei rund 2,37 Milliarden Euro. Bis Ende 2021 sollte die Hälfte der im Basis-DigitalPakt zur Verfügung stehenden Mittel verplant sein. Dieses Ziel habe man fast erreicht.
Im Zuge der Corona-Pandemie haben Bund und Länder mehrere Zusatzvereinbarungen zum DigitalPakt auf den Weg gebracht. So trat am 4. Juli 2020 das Sofortausstattungsprogramm in Kraft. Es umfasst 500 Millionen Euro und soll es Schulen ermöglichen, Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler anzuschaffen. Bereits 495 Millionen Euro wurden hierfür abgerufen. Mit dem am 28. Januar 2021 in Kraft getretenen Zusatzprogramm zur Anschaffung von Leihgeräten für Lehrkräfte stehen weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung. Knapp 300 Millionen Euro seien hiervon abgeflossen. Im Zusatzprogramm für Administratoren, in Kraft getreten am 4. November 2020, flossen bislang rund 11 Millionen von den zur Verfügung stehenden 500 Millionen Euro ab.

Verfahren müssen einfacher werden

„Auch wenn der DigitalPakt Fahrt aufnimmt, bleiben die Zahlen hinter unseren Erwartungen zurück“, sagt Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger. „Eine weitere Beschleunigung ist dringend nötig. Gemeinsam mit den Ländern will ich daher Hürden abbauen. Der Bund hat im Zuge der Corona-Pandemie sein Engagement für die Digitalisierung der Schulen auf 6,5 Milliarden Euro ausgeweitet, um Kinder, Eltern und Lehrer gezielt zu unterstützen. Angekommen sind davon bisher vor allem die Gelder für Tablets und Laptops für Schülerinnen und Schüler. Diese Geschwindigkeit brauchen wir auch beim Basis-DigitalPakt und den anderen Programmteilen. Ein Weg sind die unkomplizierten Verfahren, die manche Länder aufgelegt haben. Denn: Bewilligt ist noch nicht verbaut. Bis bewilligte Gelder in den Schulen digitalen Unterricht ermöglichen, vergeht weitere Zeit. Als Bund wollen wir die Länder und Kommunen unterstützen.“
Dem stimmt die Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, Karin Prien zu: „Der DigitalPakt Schule hat uns einen großen Schritt vorangebracht: Bei der digitalen Infrastruktur, der Ausstattung von Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften mit digitalen Endgeräten und bei der Unterstützung von IT-Administratoren an den Schulen. Doch es gibt noch viel zu tun: Wir müssen bei der Umsetzung des aktuellen DigitalPakts ein besonderes Augenmerk darauf legen, die bürokratischen Hürden gerade für kleine Schulträger zu minimieren. Denn sie verfügen oft nicht über ausreichendes und hinreichend qualifiziertes Personal, um zügig Mittel beantragen zu können. Hier braucht es unkomplizierte Verfahren und eine Finanzierung externer Beratungskosten. Das muss auch unser Anspruch für ein Nachfolgeprogramm zum DigitalPakt Schule sein. Denn die Digitalisierung von Schule ist auch nach 2024 eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund, den Ländern und den Kommunen. Sie bleibt ein großes gemeinsames Zukunftsprojekt.“





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