OnlinezugangsgesetzBeschönigt das BMI den Fortschritt?

Den Fortschritt bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes stellt das BMI laut Bundesrechnungshof zu positiv dar.
(Bildquelle: cherriesjd/123rf.com)
In Ergänzung zu seinen im November vergangenen Jahres veröffentlichten „Bemerkungen 2021 zur Haushalts- und Wirtschaftslage des Bundes“ (wir berichteten) hat der Bundesrechnungshof jetzt einen Band mit insgesamt 17 aktuellen Beiträgen veröffentlicht. Der Bundesrechungshof listet darin Fälle auf, in denen der Bund seine Haushaltsmittel nicht zielgerichtet, effizient und wirksam eingesetzt hat. Ein Thema: das Onlinezugangsgesetz (OZG). Bund, Länder und Kommunen haben sich darauf verständigt, bis Ende dieses Jahres 575 OZG-Leistungen priorisiert umzusetzen, 115 dieser Services entfallen auf das Digitalisierungsprogramm Bund.
Der Bundesrechnungshof wirft dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) nun vor, in seinen Berichten an die Gremien der IT-Steuerung des Bundes und auf seinem Internet-Auftritt den Stand der Umsetzung beschönigt zu haben, um auf einen effizienten Programmfortschritt schließen zu lassen.
Positiv verzerrtes Bild
Der Bundesrechnungshof hat nach eigenen Angaben ab dem Jahr 2020 die Umsetzung des OZG im Digitalisierungsprogramm Bund geprüft. Dieses umfasst 1.532 Verwaltungsleistungen, die in 115 priorisierten OZG-Leistungen gebündelt sind. Das Berichtswesen des BMI zum Programmfortschritt sei dabei in zweierlei Hinsicht durch Unschärfen gekennzeichnet. Zum einen unterschied das BMI laut Bundesrechnungshof nicht zwischen OZG-Leistungen mit Reifegrad 2 und 3. Reifegrad 2 ist erfüllt, wenn Verwaltungsleistungen beispielsweise über ein elektronisches Formular beantragt werden können, Reifegrad 3 setzt voraus, dass das Antragsverfahren vollständig digital abgewickelt werden kann.
Das BMI habe jedoch auch solche OZG-Leistungen als „online verfügbar“ bezeichnet, die erst den Reifegrad 2 erreicht hatten und damit noch nicht OZG-konform umgesetzt waren. Des Weiteren bestimmte diejenige Verwaltungsleistung mit dem höchsten Reifegrad den Reifegrad der gesamten OZG-Leistung. So schrieb das BMI einer OZG-Leistung den Reifegrad 3 und somit OZG-Konformität zu, sobald nur eine der darin gebündelten Verwaltungsleistungen diesen Reifegrad erreicht hatte.
Wie es vonseiten des Bundesrechnungshofes heißt, vermittelt das BMI in seinen Berichten demnach ein positiv verzerrtes Bild des Digitalisierungsfortschritts. So seien nach Darstellung des BMI bereits knapp 74 Prozent der OZG-Leistungen mindestens online verfügbar. Tatsächlich seien aber lediglich 20,4 Prozent der Verwaltungsleistungen im Digitalisierungsprogramm Bund mindestens online verfügbar, wobei nur 3,8 Prozent tatsächlich OZG-konform umgesetzt sind.
In seinen Empfehlungen an das BMI zur realistischeren Darstellung des Fortschritts bei der OZG-Umsetzung hat der Bundesrechnungshof auch das OZG-Dashboard zum Digitalisierungsprogramm Föderal (wir berichteten) als ungeeignet bewertet. Denn dort gilt eine OZG-Leistung bereits dann als „online verfügbar“, wenn eine gebündelte Verwaltungsleistung in nur einer Kommune „online verfügbar“ war – der Service also noch gar nicht flächendeckend für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen nutzbar ist.
Stellungnahme des BMI
Das BMI hat die Vorwürfe des Bundesrechnungshofs in einer schriftlichen Stellungnahme zurückgewiesen. Das OZG-Dashboard bilde den Programmfortschritt „nutzerfreundlich“ ab, was zwangsläufig zu einer Reduktion auf das Wesentliche führe. Auch entspreche die Darstellung des Bundesrechnungshofs, wonach erst knapp vier Prozent der priorisierten Verwaltungsleistungen OZG-konform umgesetzt seien, nicht dem tatsächlichen Fortschritt. Die einzelnen Projekte enthielten zum Teil eine Vielzahl an zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen. Erst mit Abschluss des gesamten Projekts werde der Reifegrad der betroffenen Verwaltungsleistungen in den Berichten aktualisiert. Der Programmfortschritt könne somit nur sprunghaft dargestellt werden.
Enorme Restaufwände zu leisten
Mit seiner Berichterstattung verfolge das BMI offensichtlich das Ziel, die 115 priorisierten OZG-Leistungen des Bundes bis Ende 2022 als online verfügbar melden zu können, spekulieren die Prüfer des Bundesrechnungshofes abschließend zu den Beweggründen des Ministeriums. Für Entscheidungsträger sei aus den Berichten des BMI nicht zu erkennen, welche enormen Restaufwände bis Ende dieses Jahres noch zu leisten seien. Ihnen fehle eine valide Grundlage, um die Umsetzung des OZG zielgerichtet zu steuern und angemessen mit personellen Ressourcen auszustatten.
Die Abweichungen zwischen dem realen und dem vom BMI berichteten Programmfortschritt sieht der Bundesrechnungshof daher weiterhin kritisch. Das Argument des BMI, dass der Programmfortschritt auf Ebene der Verwaltungsleistungen nur verzerrt dargestellt werden könnte, sei nicht überzeugend.Der Bundesrechnungshof hält daher ein differenziertes Berichtswesen für notwendig.
https://www.bundesrechnungshof.de
Informationen des BMI zur OZG-Umsetzung
https://www.onlinezugangsgesetz.de
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