OnlinezugangsgesetzBundestag beschließt OZG 2.0

Bundesinnenministeriun Nancy Faeser: OZG 2.0 ist ein wichtiger Schritt für ein digitales Deutschland.
(Bildquelle: BMI/Peter Jülich)
Der Deutsche Bundestag hat am Freitag (23. Februar 2024) den Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG 2.0) beschlossen. Damit werden die Weichen für eine umfassende und nutzerfreundliche Digitalisierung von Verwaltungsleistungen gestellt. Dazu gehören die Einführung standardisierter Online-Dienstleistungen und die gesetzliche Verankerung der Digitalisierung als Daueraufgabe für Bund, Länder und Kommunen.
Die Bundesministerin des Innern, Nancy Faeser, begrüßte die Entscheidung: „Ich freue mich sehr, dass der Bundestag heute unser neues Onlinezugangsgesetz verabschiedet hat. Das ist ein wichtiger Schritt für ein digitales Deutschland. Für Unternehmen wird es künftig nur noch digitale Anträge geben. Für alle Bürgerinnen und Bürger gibt es ein zentrales Bürgerkonto – die BundID.“
Das neue Gesetz sieht vor, den Bürgerinnen und Bürgern den Gang zum Amt so weit wie möglich zu ersparen. Mit der Einführung digitaler Antragsverfahren und der Möglichkeit, Anträge ohne eigenhändige Unterschrift zu stellen, wird ein großer Schritt in Richtung einer vereinfachten und digitalisierten Verwaltung gemacht. Ein zentrales Element des Gesetzes ist die Einführung der BundID, eines digitalen Bürgerkontos, das allen Bürgern zur Verfügung steht. Über dieses Konto können sie sich ausweisen, Anträge stellen und amtliche Dokumente digital empfangen. Zudem wird das Once-Only-Prinzip gesetzlich verankert, nach dem die für Anträge notwendigen Dokumente elektronisch bei den Behörden angefordert werden können, ohne dass die Bürgerinnen und Bürger diese mehrfach vorlegen müssen.
Auch für Unternehmen bringt das Gesetz wichtige Änderungen mit sich. Es wird ein digitales Organisationskonto eingeführt, über das Unternehmen jederzeit und von jedem Ort aus auf Verwaltungsdienstleistungen zugreifen können. Zudem wird ein Stichtag festgelegt, ab dem Verwaltungsleistungen für Unternehmen ausschließlich digital angeboten werden. Nach dem Beschluss im Bundestag wird der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat vorgelegt.
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