Montag, 26. Oktober 2026

IT-PlanungsratDer Kommunalpakt kommt

[06.07.2023] Der IT-Planungsrat hat einen Änderungsentwurf für den IT-Staatsvertrag beschlossen, mit dem Digitalisierungsbudgets für föderale Projekte dauerhaft gesichert werden sollen. Abgeschlossen wurde auch der Kommunalpakt, der die Kooperation zwischen Bund, Ländern und Kommunen bei der OZG-Umsetzung stärken soll.
Der IT-Planungsrat beschließt dauerhafte Digitalisierungsbudgets für föderale Projekte und den Kommunalpakt

Der IT-Planungsrat beschließt dauerhafte Digitalisierungsbudgets für föderale Projekte und den Kommunalpakt, der die Kooperation aller Ebenen stärken soll.

(Bildquelle: FITKO)

Auf seiner 41. Sitzung am 4. Juli 2023 unter Leitung von Hessen-CIO Patrick Burghardt hat der IT-Planungsrat wichtige Beschlüsse zu Finanzierungsfragen gefasst. Dies betrifft das Zusammenspiel mit der von Bund und Ländern gemeinsam getragenen Föderalen IT-Kooperation (FITKO), die den IT-Planungsrat bei der Umsetzung seiner Beschlüsse unterstützt. Bisher musste der Planungsrat seinen Wirtschaftsplan mit den notwendigen finanziellen Mitteln bis Ende des ersten Quartals des jeweiligen Vorjahres beschließen. Aufträge und Projekte, die der IT-Planungsrat danach beauftragen will, konnte die FITKO bei diesem Vorgehen in ihrem eigenen Wirtschaftsplan nur über einen Nachtragshaushalt anpassen oder nicht bearbeiten. Nun hat der IT-Planungsrat einen Änderungsentwurf für den IT-Staatsvertrag beschlossen, der unter anderem die Finanzierungsmodalitäten der FITKO regelt. Der Änderungsentwurf soll mehr Flexibilität ermöglichen und eine langfristige finanzielle Planungssicherheit auch für mehrjährige föderale Projekte gewährleisten, heißt es in einer Meldung des IT-Planungsrats.
Vorgesehen ist ein dauerhaftes Digitalisierungsbudget, das von Bund und Ländern gemeinsam zur Verfügung gestellt und in die Finanzplanung der FITKO aufgenommen werden soll. Die Höhe soll nicht im IT-Staatsvertrag festgelegt werden, da sie sich größtenteils aus konkreten Projekten bestimmt. Ein Teil davon soll flexibel für kurzfristig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen verwendet werden können. Der beschlossene Änderungsentwurf muss noch weitere föderale Gremien durchlaufen, bevor eine Befassung und Ratifizierung durch die Parlamente in Bund und Ländern stattfinden kann. Ziel ist, dass die Änderungen zum 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

Bessere Kommunikation mit den Kommunen

Ebenfalls verabschiedet wurde eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem IT-Planungsrat und den Kommunalen Spitzenverbänden zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) auf kommunaler Ebene. Die Eckpunkte des so genannten Kommunalpakts waren bereits bei der letzten Planungsratssitzung im März beschlossen worden (wir berichteten). Ziel der Vereinbarung ist es, die Unterstützungsstrukturen auf allen Ebenen für die OZG-Umsetzung weiterzuentwickeln, Kommunikationswege zu den Kommunen zu verbessern und eine flächendeckende Digitalisierung der vom IT-Planungsrat beschlossenen Fokusleistungen zu gewährleisten. Dabei wird nicht nur die Nachnutzung nach dem EfA-Prinzip berücksichtigt, sondern auch die durchgängige Digitalisierung.
Für den Deutschen Städtetag, den Deutschen Landkreistag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund betonten die beratenden Mitglieder im IT-Planungsrat Uda Bastians, Ariane Berger und Alexander Handschuh, der nun geschlossene Kommunalpakt sei ein wichtiges Signal für die Zusammenarbeit aller Ebenen auf Augenhöhe. Jetzt müsse gemeinsam daran gearbeitet werden, digitale Verwaltungsleistungen – mit einer noch stärkeren Unterstützung durch Bund und Länder – in die Fläche zu bringen.
Ähnlich äußerte sich der rheinland-pfälzische Digitalisierungsstaatssekretär Fedor Ruhose, der darauf verwies, dass ein Großteil der Verwaltungsleistungen von den Kommunen erbracht werde. Die Einbindung der kommunalen Ebene sei von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung. Der Kommunalpakt des IT-Planungsrats knüpfe unmittelbar an die Strukturen und Verabredungen in Rheinland-Pfalz an und setze damit jetzt auch bundesweit wichtige Impulse für die Verwaltungsdigitalisierung, so Ruhose.





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