Nordrhein-WestfalenDigitale Endgeräte für Lehrkräfte
Nordrhein-Westfalen will als erstes Bundesland seine rund 200.000 Lehrerinnen und Lehrer mit digitalen Endgeräten ausstatten. Dies teilte das Ministerium für Schule und Bildung des Landes mit. Eine Förderrichtlinie, die den Abruf der Mittel regelt, trat Ende Juli 2020 in Kraft. Insgesamt 103 Millionen Euro will die Landesregierung zur Verfügung stellen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer betonte, dass sich damit die Voraussetzungen für Lehrerinnen und Lehrer in einer digitalisierten Welt spürbar verbesserten. „Davon profitieren neben den Lehrkräften auch die Schülerinnen und Schüler“, so Gebauer.
Die Träger von öffentlichen Schulen und Ersatzschulen können die Mittel bei ihrer jeweiligen Bezirksregierung beantragen. Förderungsfähig sind Laptops, Notebooks und Tablets, jedes Gerät kann mit bis zu 500 Euro bezuschusst werden. Die Geräte sollen im Besitz der Schulträger bleiben und Lehrkräften für die Dauer ihres Diensts zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel aus dem Ausstattungsprogramm für Lehrkräfte mit dienstlichen Endgeräten sollen von den Schulträgern möglichst bis zum 31. Dezember 2020 vollständig abgerufen werden. Mit Inkrafttreten der Förderrichtlinie gilt ein vorzeitiger Maßnahmebeginn ab dem 16. März 2020. Das heißt, auch Anschaffungen, die ab dem Zeitpunkt der Schulschließungen getätigt wurden, sind förderberechtigt, sofern sie bereitgestellt wurden, um Lehrkräften die Aufgabenerledigung für dienstliche Zwecke im Zusammenhang mit Unterricht und anderen Tätigkeiten zu ermöglichen.
Zuletzt war in Nordrhein-Westfalen eine Förderrichtlinie zur digitalen Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bedarf in Kraft gesetzt worden. Beide Förderrichtlinien bilden den rechtlichen Rahmen der so genannten Ausstattungsoffensive, die laut Ministeriumsangaben Teil des bislang größten Investitionspakets für die Digitalisierung an den Schulen des Landes darstellt.
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