Samstag, 25. April 2026

Große KoalitionDigitale Zukunft gestalten

[28.11.2013] Nach langen Verhandlungen haben CDU/CSU und SPD jetzt ihren Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode vorgestellt. Darin finden sich auch Vorhaben zur weiteren Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung in Deutschland.

Die gestern (27. November 2013) vorgestellte finale Fassung des Koalitionsvertrags von Union und SPD steht unter dem Motto „Deutschlands Zukunft gestalten“. In dem 185 Seiten starken Vertragswerk widmen sich die Koalitionsparteien auch dem Thema Digitalisierung. Unter anderem heißt es darin: „Parlament, Regierung und Verwaltung werden die Möglichkeiten der Digitalisierung intensiv nutzen und die interaktive Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft auf barrierefreien Websites ausbauen.“ Die Informationen über politische Entscheidungen sollen quantitativ und qualitativ verbessert und die Beteiligungsmöglichkeiten an der politischen Willensbildung ausgebaut werden. Dazu sollen auch elektronische Plattformen zum Einsatz kommen. Gefördert werden sollen so genannte Online-Volunteering-Projekte, die zu einer besseren Zusammenarbeit von Bürgern und Verwaltung führen, wie etwa Mängelmelder, Tausch- oder Ehrenamtsbörsen. Ebenso wollen die Koalitionsparteien die Entwicklung und den Einsatz von bundesweiten Warn- und Informationssystemen fördern, mit denen Bürger per SMS, E-Mail oder via App über Unfälle, Gefahren und Katastrophen informiert werden können.

Bekenntnis zu Transparenz

Die Parteien bekennen sich darüber hinaus zu Open Government und Open Data: Konkret soll die digitale Berichterstattung über den Bundestag und seine Sitzungen sowie über öffentliche Ausschusssitzungen und Anhörungen ausgebaut und Bekanntmachungen, wie beispielsweise Drucksachen und Protokolle, „so bald wie möglich“ in Open-Data-tauglichen Formaten unter freien Lizenzbedingungen bereitgestellt werden. Weiter heißt es: „Die Bundesverwaltung muss auf der Basis eines Gesetzes mit allen ihren Behörden Vorreiter für die Bereitstellung offener Daten in einheitlichen maschinenlesbaren Formaten und unter freien Lizenzbedingungen sein.“ Für Bund, Länder und Kommunen soll ein Open-Data-Portal bereitgestellt werden, zudem strebt die Koalition, wie kürzlich vom Arbeitskreis Open Government Partnership Deutschland gefordert (wir berichteten), einen Beitritt Deutschlands zur internationalen Initiative Open Government Partnership an.

115 im Internet

Um verbindliche Standards zur flächendeckenden Digitalisierung der Verwaltung zu schaffen, sieht der Koalitionsvertrag vor, ein Programm „Digitale Verwaltung 2020“ auf den Weg zu bringen. Zum Thema E-Government heißt es: „Zahlreiche gute und erfolgreiche E-Government-Projekte zeigen, dass es innovative technische Lösungen in Deutschland gibt, die allerdings noch nicht flächendeckend und koordiniert umgesetzt sind.“ Man wolle den Ländern daher vorschlagen, Programme des E-Government unter Verantwortung des IT-Planungsrats zu konsolidieren und zu koordinieren. Dabei seien Technologien nach Möglichkeit langfristig so zu planen, dass keine Abhängigkeiten zu intransparenten Protokollen, Software, Hardware oder Herstellern entstehen. Bei der Anschaffung von IT-Technologie durch die öffentliche Hand müssten im Rahmen des Wirtschaftlichkeitsprinzips Innovationspotenziale und Nachhaltigkeit als mitentscheidende Kriterien bedacht werden, wenn möglich soll der Einsatz von Open-Source-Lösungen erwogen werden.
Ins Internet übertragen wollen die Koalitionparteien die Idee der einheitlichen Behördenrufnummer 115; mindestens die 100 wichtigsten und am häufigsten genutzten Verwaltungsleistungen sollen innerhalb der nächsten vier Jahre bundesweit einheitlich online angeboten werden. Um den Kommunen die Realisierung zu erleichtern, will der Bund die besten Umsetzungslösungen häufig genutzter Verwaltungsleistungen anbieten und dadurch eine bessere Vereinheitlichung mit niedrigeren Folgekosten erreichen.

Verpflichtung zu mehr Sicherheit

Ein weiterer Abschnitt des Vertragwerks ist dem Thema IT-Sicherheit gewidmet. Hier wird ein IT-Sicherheitsgesetz mit verbindlichen Mindestanforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen und der Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle angestrebt. Die Kapazitäten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Cyber-Abwehrzentrums sollen ausgebaut und die IT- Ausstattung der deutschen Sicherheitsbehörden verbessert werden. Die Bundesbehörden werden verpflichtet, zehn Prozent ihrer IT-Budgets für die Sicherheit ihrer Systeme zu verwenden. Ein Ziel ist zudem die Bündelung der IT-Netze des Bundes in einer einheitlichen Plattform. Zu guter Letzt gelte es, die Weiterentwicklung und Verbreitung von Chipkartenlesegeräten, Kryptographie, De-Mail und sicheren Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen sowie vertrauenswürdiger Hard- und Software erheblich auszubauen.





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