BayernDigitales Etappenziel erreicht
Ein neues Online-Verfahren im BayernPortal erleichtert ausländischen Fachkräften, die in einem Unternehmen arbeiten möchten, künftig die Beantragung von Aufenthaltstiteln. Wie Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Digitalministerin Judith Gerlach bekanntgaben, betrifft das die „Blaue Karte EU“ sowie die „Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit beruflicher und akademischer Ausbildung“.
„Wir stellen dieses Online-Verfahren ab sofort allen Ausländerbehörden zur Verfügung“, erklärt Herrmann. „Die Unternehmen müssen die ausländischen Fachkräfte dann nicht mehr extra für langwierige Behördengänge freistellen. Die Arbeitnehmer wiederum sparen sich den Gang zur Ausländerbehörde, können ihren Antrag 24 Stunden, sieben Tage die Woche stellen und werden vom System leicht verständlich durch das gesamte Verfahren gelotst.“ Die unkomplizierte Online-Beantragung von Aufenthaltstiteln ist laut dem Innenminister ein weiterer Baustein, um den Freistaat für Fachkräfte attraktiv zu machen. Zudem leiste das Online-Verfahren einen Beitrag zur Entlastung der bayerischen Ausländerbehörden.
Zum Jahreswechsel hat Bayern nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales zudem ein wichtiges Etappenziel erreicht: Wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, stehen den Kommunen seit Ende 2020 für die wichtigsten Verwaltungsleistungen – etwa die Beantragung des Familiengeldes oder einer Geburtsurkunde – Lösungen für Online-Anträge zur Verfügung. Wie das Ministerium weiter berichtet, befinden sich einige der Services noch bei ausgewählten Kommunen in der Pilotierung, um die Anträge an den Bedürfnissen der Kommunen und Bürger auszurichten. Diese sollen den Kommunen in den nächsten Monaten bereitgestellt werden.
Digitalministerin Judith Gerlach: „Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Digitalisierung der Verwaltung in Bayern. Die bayerischen Rathäuser, Landratsämter und Bezirksregierungen können jetzt ihre wichtigsten Dienstleistungen online anbieten. Für die Bürger wird es damit deutlich einfacher, zum Beispiel Wohngeld zu beantragen oder ihren Hund anzumelden.“
Die zentral vom Freistaat Bayern bereitgestellten kommunalen Online-Dienste können von den Kommunen über das Redaktionssystem des BayernPortals im so genannten BayernStore sukzessive abonniert werden. Dieses Prinzip ermöglicht laut dem Digitalministerium einen schnellen und unkomplizierten Roll-out der Online-Dienste bei den kommunalen Vollzugsbehörden in ganz Bayern.
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