Montag, 16. März 2026

OZGDigitalisierung droht zu scheitern

[11.11.2022] Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen warnen erneut vor den Konsequenzen der Entscheidung des Bundes, zugesagte Mittel zur OZG-Umsetzung nicht zur Verfügung zu stellen. Die „Förderblockade“ gefährde die weitere Verwaltungsdigitalisierung und begünstige digitale Investitionsruinen.

Gerade erst haben die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein in einer gemeinsamen Erklärung den Bund aufgefordert, noch nicht abgerufene Konjunkturpaketmittel auch 2023 zur Verfügung zu stellen, sodass laufende OZG-Projekte abgeschlossen werden können (wir berichteten). Nun wandten sich Bayern, Schleswig-Holstein und Hessen erneut an die Bundesregierung. Denn: wenn es beim geplanten Förderstopp für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bleibe, riskiere der Bund das Scheitern der Verwaltungsdigitalisierung. Es drohe das Aus für eine Reihe von Angeboten im Zusammenhang mit der dringend notwendigen Modernisierung der Verwaltung, für die bereits Gelder investiert wurden und die den Bürgern zugutekommen sollen. Bereits gestartete Projekte würden durch den Förderstopp blockiert.

Bei Mittelstopp drohen digitale Investitionsruinen

Der Bund hatte rund 1,5 Milliarden Euro aus Konjunkturmitteln zur Verfügung gestellt, damit Bund und Länder gemeinsam ihre Dienstleistungen weiter digitalisieren können. Nun werden allerdings die noch nicht abgerufenen Mittel des OZG-Konjunkturpakets nicht weiter für diese anhaltende Aufgabe übertragen. Zudem sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2023 nur noch weniger als 400 Millionen Euro vorgesehen. Auf Initiative von Bayerns Digitalministerin Judith Gerlachs fordern die Länder die Bundesregierung nun auf, die Förderung der Verwaltungsdigitalisierung über 2022 hinaus zu verlängern.
Dabei soll es ausdrücklich nicht um Mehrforderungen oder neue Anforderungen gehen, betonte Schleswig-Holsteins Digitalisierungsminister Dirk Schrödter. Benötigt würden nur die ursprünglich geplanten Mittel für die Projektumsetzung auch im Jahr 2023. Diese Mittel seien seitens des Bundes für die Umsetzung der Projekte als finanziell erforderlich berechnet und zugesagt worden. Die Weigerung des Bundes, diese Mittel weiterhin zur Verfügung zu stellen, gefährde die Realisierung von Boosterprojekten. Das Agieren des Bundes so kurz vor dem Ziel sei unverständlich, sagte Schrödter, der „digitale Investitionsruinen“ befürchtet.

Länder und Kommunen brauchen Planungssicherheit

Auch Bayerns Staatsministerin Gerlach befürchtet das das Scheitern bereits fortgeschrittener Projekte – etwa im Fall des Förderfinders, der staatliche Förderverfahren digitalisiert. In dieses Vorhaben seien bereits rund sieben Millionen Euro investiert worden. Die Verwaltungsdigitalisierung werde scheitern, wenn die Bundesregierung ihre Blockade bei der Förderung nicht aufgebe. Länder und Kommunen bräuchten Planungssicherheit. Der Bund müsse hier Partner sein, nicht Bremser, so Gerlach.
Ohne die Mittel des Bundes im Jahr 2023 seien die Fertigstellung und der Roll-out vieler OZG-Leistungen nach dem EfA-Prinzip massiv gefährdet. So sieht es auch der hessische Digitalstaatssekretär und CIO Patrick Burghardt. In Hessen seien wegweisende Projekte betroffen wie der digitale Gewerbesteuerbescheid, der in Zukunft bundesweit von allen Kommunen digital an die Gewerbetreibenden versendet werden soll. Die Verwaltungsdigitalisierung und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes seien als Daueraufgabe anzusehen und endeten nicht zum 31. Dezember 2022, so Burghardt.





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