Freitag, 12. Juni 2026

BremenDigitalisierungsstrategie beschlossen

[15.11.2016] Der Senat der Stadt Bremen hat eine Digitalisierungsstrategie für die Verwaltung beschlossen. Dabei werden neue und bereits begonnene E-Government-Aktivitäten verknüpft. Ziel ist es, Behördengänge künftig auf ein Minimum zu reduzieren.
Digitalisierungsstrategie der Freien Hansestadt Bremen verknüpft alte und neue Projekte.

Digitalisierungsstrategie der Freien Hansestadt Bremen verknüpft alte und neue Projekte.

(Bildquelle: MEV Verlag/PEAK Agentur für Kommunikation)

Weniger Behördengänge, eine schnellere Bearbeitung von Anträgen und ein effizienterer Austausch der verschiedenen Verwaltungseinheiten untereinander – das sind zentrale Ziele der Digitalisierungsstrategie, die der Senat der Freien Hansestadt Bremen jetzt verabschiedet hat. Wie die Senatorin für Finanzen, Karoline Linnert, mitteilt, fängt Bremen beim Thema E-Government nicht bei an: So habe die Stadt etwa bei der Einführung der E-Rechnung in Zusammenarbeit mit Handels-und Handwerkskammern bundesweit eine Vorreiterrolle übernommen. Beim Bundesforschungsprojekt „Arbeit 4.0 in der Verwaltung“ sei Bremen zudem als eine von zwei Referenzverwaltungen ausgewählt worden. Die Digitalisierungsstrategie für die Bremer Verwaltung verknüpft nun bereits begonnene und neue E-Government-Aktivitäten. Zu den bereits begonnenen Projekten gehört die Einführung der elektronischen Rechnung, die Möglichkeit, online Termine bei Behörden zu buchen, sowie die Einführung der elektronischen Akte, die bereits in mehreren Dienststellen genutzt wird. Sie soll nun auf alle Ressorts ausgeweitet werden. Ein neues Projekt ist das elektronische Bezahlen. Dadurch kann zum Beispiel das Bestellen von Liegenschaftskarten erheblich vereinfacht und beschleunigt werden. Finanzsenatorin Karoline Linnert: „Durch den verstärkten IT-Einsatz wird künftig viel Zeit gespart. Statt Akten und Briefen sollen E-Mails und elektronische Dateien die Basis des Verwaltungshandelns werden. Von der konsequenten Digitalisierung der Verwaltung profitieren Bürger und Behörden.“ Behördengänge sollen auf ein Minimum reduziert werden. „Wenn die Behörden schon elektronisch Zugriff auf Geburts- oder Eheurkunden haben, warum müssen dann Antragsteller diese Unterlagen noch vorlegen?“, so die Finanzsenatorin. Wenn das nicht mehr notwendig sei, könne zum Beispiel die Anmeldung von Neugeborenen beim Standesamt oder die Beantragung von Elterngeld vereinfacht werden. Der Senat habe die Verwaltung gebeten, diesen Vorschlag zu prüfen und weitere zu benennen. In den nächsten Wochen sollen die Ressorts und Dienststellen die Details des Programms ausarbeiten. Erste Ergebnisse sollen in das Haushaltsaufstellungsverfahren für den Doppelhaushalt 2018/2019 einfließen.





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