Dienstag, 11. August 2026

Sachsen-AnhaltEntwurf für E-Government-Gesetz

[22.09.2017] Den Entwurf für ein Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes hat die Landesregierung Sachsen-Anhalts vorgelegt. Das geplante E-Government-Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit der Landesverwaltung etwa mit den Kommunen grundsätzlich elektronisch erfolgt.
In Sachsen-Anhalt liegt der Entwurf für ein E-Government-Gesetz vor.

In Sachsen-Anhalt liegt der Entwurf für ein E-Government-Gesetz vor.

(Bildquelle: PEAK Agentur für Kommunikation)

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat jetzt den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Landes auf den Weg gebracht. Wie die Staatskanzlei mitteilt, handelt es sich bei dem E-Government-Gesetz Sachsen-Anhalt (EGovG LSA) um einen wesentlichen Baustein der Digitalen Agenda des Landes. Es soll das elektronische Verwaltungshandeln sowie die Organisation und Koordinierung der Informations- und Kommunikationstechnologie regeln. „Wir halten Schritt mit der Digitalisierung und schaffen Rahmenbedingungen dafür, dass Bürger in Zukunft alle ihre Anträge und Fragen online stellen können“, kündigt Holger Stahlknecht, Sachsen-Anhalts Minister für Inneres und Sport an. „Zudem soll ein transparenter Zugang zu Informationen bei Behörden ermöglicht werden.“ Zu den wichtigen Inhalten des geplanten Gesetztes zählt laut der Staatskanzlei unter anderem die Pflicht zur Einführung der elektronischen Aktenführung und Vorgangsbearbeitung in der unmittelbaren Landesverwaltung bis spätestens 2022. Außerdem soll die unmittelbare Landesverwaltung verpflichtet werden, elektronische Verwaltungsleistungen über das Landesportal Sachsen-Anhalt anzubieten. Damit werden laut Staatskanzlei auch die Vorgaben des Onlinezugangsgesetzes des Bundes umgesetzt. Mit dem EGovG LSA sollen künftig außerdem die Aufgabenerledigung und Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungsträgern, insbesondere dem Bund und den Kommunen, grundsätzlich elektronisch erfolgen. Gleiches gelte für den Datenaustausch und die Kommunikation. Privatpersonen soll es möglich werden, den elektronischen Kommunikationsweg zu wählen. Des Weiteren werden mit dem Gesetz die Voraussetzungen für das Angebot weiterer elektronischer Verwaltungsleistungen geschaffen. Wie die Staatskanzlei weiter mitteilt, ist das EGovG LSA unter Federführung des Ministeriums für Inneres und Sport in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Finanzen sowie unter Beteiligung von Staatskanzlei und Ministerium für Kultur eingebracht worden.



Stichwörter: Politik, Sachsen-Anhalt


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