BayernePR seit fünf Jahren im Einsatz

Bayern: Expertentreffen feierte fünften Geburtstag der elektronischen Personenstandsregister.
(Bildquelle: AKDB)
Im Rahmen des jährlich stattfindenden Expertentreffens „elektronische Personenstandsregister“ (ePR) am 4. Juli 2018 in München gab es diesmal einen besonderen Grund zu feiern: Vor fast auf den Tag genau fünf Jahren wurden die elektronischen Personenstandsregister in Bayern eingeführt. Seitdem haben die Behörden ihre alten Personenstandsbücher aus Papier archiviert. Viele Standesämter haben auch ihre Altfälle elektronisch nacherfasst, um die Papierregister abzuschaffen.
Bereits im Jahr 2009 hatte der Freistaat Bayern entschieden, dass die elektronischen Standesamtsregister nicht lokal bei den Standesämtern, sondern zentral im Rechenzentrum der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) betrieben werden sollten. Die Standesämter sparen damit nach Angaben des IT-Dienstleisters hohe Investitionen in ihre IT-Infrastruktur, inklusive Administrations- und Wartungsarbeiten, und müssen zudem die Langzeitarchivierung der Registerdaten nicht selbst fortführen. So verbleiben etwa Sterbeurkunden 30 Jahre im Register, bei Geburten sind es 110 Jahre. Im vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Rechenzentrum der AKDB seien diese Personendaten optimal geschützt.
Inzwischen sind in den ePR nach Angaben der AKDB über 6,5 Millionen Personenstandsurkunden zu Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen gespeichert. Durchschnittlich 33.000 Zugriffe pro Tag seien vonseiten der bayerischen Standesämter zu verzeichnen. Dabei funktioniere die Datenabfrage reibungslos.
Auf dem diesjährigen Expertentreffen zum ePR wurden auch aktuelle Zukunftsthemen diskutiert. Dazu gehören laut AKDB etwa die elektronische Sammelakte sowie die digitale Langzeitarchivierung von Personenstandsurkunden.
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