Mittwoch, 12. August 2026

Rheinland-PfalzGesetzentwurf für digitale Ratsarbeit

[05.12.2022] Das digitale Sitzungsformat, das aufgrund der Pandemie eingeführt wurde, soll in Rheinland-Pfalz generell ermöglicht werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde in den Landtag eingebracht.
Rheinland-Pfalz: Ratsmitglieder sollen künftig auch außerhalb von Ausnahmesituationen digital an Sitzungen teilnehmen können.

Rheinland-Pfalz: Ratsmitglieder sollen künftig auch außerhalb von Ausnahmesituationen digital an Sitzungen teilnehmen können.

Ratssaal der Landeshauptstadt Mainz

(Bildquelle: Landeshauptstadt Mainz)

In Zukunft soll den rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Stadträten eine digitale Sitzungsteilnahme durch Zuschaltung möglich sein. Wie das Innenministerium des Landes mitteilt, sollen die digitalen Möglichkeiten der Ratsarbeit, die aufgrund der Pandemie erstmals geschaffen wurden, für den generellen Ratsalltag geöffnet werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf habe der Ministerrat jetzt beschlossen.
„Das digitale Sitzungsformat hat sich bewährt und es ist zeitgemäß. Deshalb wollen wir auch außerhalb von Ausnahmesituationen die digitale Teilnahme von Ratsmitgliedern an Sitzungen der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Ausschüsse ermöglichen“, sagt Innenminister Michael Ebling. Hybride Sitzungsformate, bei denen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowohl die Mitwirkung in Präsenz als auch digital offen stehe, fördere insbesondere die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt und mache somit auch die Übernahme eines kommunalen Ratsmandats attraktiver. Die digitalen Möglichkeiten können dabei nach Aussage von Ebling einen wichtigen Beitrag leisten.
Die Kommunen können laut Ministeriumsangaben künftig eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob und inwieweit sie die Präsenzsitzungen für die digitale Zuschaltung von Ratsmitgliedern öffnen.
Der Gesetzentwurf habe auch eine stärkere Einbindung von Jugendlichen in der Kommunalpolitik zum Ziel. „Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, zukünftig obligatorisch durch die Kommunen zu beteiligen sind“, so Ebling. Darüber hinaus werde den Jugendlichen ein institutionalisiertes Antragsrecht auf Einrichtung einer kommunalen Jugendvertretung gesetzlich garantiert. Nach Zustimmung des Ministerrats wird sich nun der Landtag mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.





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