Montag, 27. Juli 2026

Schleswig-HolsteinGesetzentwurf zurückgezogen

[03.02.2023] Nachdem unter anderem der Databund eine eindeutige Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes abgegeben hatte, hat die schleswig-holsteinische Landesregierung diesen nun zurückgezogen.
Schleswig-Holstein: Landesregierung wird Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes überarbeiten.

Schleswig-Holstein: Landesregierung wird Entwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes überarbeiten.

(Bildquelle: foottoo/123rf.com)

Die Landesregierung von Schleswig-Holstein hat den Gesetzentwurf zur Änderung des E-Government-Gesetzes zurückzogen. Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hat Landtagspräsidentin Kristina Herbst in einem entsprechenden Schreiben über diese Entscheidung informiert.
Unter anderem der Databund hatte zuvor in einer Stellungnahme die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen abgelehnt und angekündigt, bei einer Verabschiedung des Gesetzes weitere Schritte einleiten zu wollen. Insbesondere hatte der Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Software-Hersteller für den öffentlichen Sektor kritisiert, dass der Gesetzentwurf Landesbehörden dazu verpflichten wollte, nur noch bei öffentlich-rechtlichen IT-Anbietern einzukaufen und bestehende Verträge mit privatwirtschaftlichen Anbietern zu dem Zweck aufzulösen.
Digitalisierungsminister Dirk Schrödter sagte, man nehme die Stellungnahmen der parlamentarischen Anhörung zu dem Gesetzentwurf ernst: „Die Stellungnahmen haben eine große Spannweite an zusätzlichen Gesichtspunkten gezeigt, die wir bewerten und bei unserem weiteren Vorgehen einfließen lassen werden.“ Erklärtes Ziel der Landesregierung sei die Stärkung der digitalen Souveränität, denn man brauche eine schlagkräftige öffentliche Verwaltung, die gut für die Zukunft aufgestellt ist. Bei der Entwicklung von souveränen Lösungen solle die schleswig-holsteinische Digitalwirtschaft eingebunden werden.
Schrödter betonte, das Ziel der digitalen Souveränität könne auch ohne die Novelle des E-Government-Gesetzes erreicht werden. „Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen schaffen wir durch ein breit gefächertes Maßnahmenpaket, von dem zahlreiche Punkte bereits angestoßen und realisiert werden“, so der Minister. Als Beispiele nannte er die zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, die Erarbeitung einer Landes-Datenstrategie, den Aufbau und Betrieb des Open-Data-Portals sowie die Fortschreibung der KI-Strategie.





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