ThüringenGlasfaserstrategie für den Freistaat

Eine Glasfaserstrategie löst in Thüringen die Breitband-Strategie für den Freistaat ab.
Eine neue Glasfaserstrategie löst die Breitband-Strategie Thüringen 2020 aus dem Jahr 2013 (wir berichteten) ab. Wie das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft mitteilt, wird das Ziel der Breitband-Strategie – die Versorgung Thüringens mit Breitband-Zugängen von mindestens 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) – durch die aktuellen Förderzusagen von Bund und Land und die damit angeschobenen Investitionen im Umfang von mehr als 400 Millionen Euro absehbar erreicht.
Im Zuge der aktuell laufenden Ausbauvorhaben werde bis zum Jahr 2020 Glasfaser in alle Ortschaften des Freistaats verlegt sein. Perspektivisch sei es das Ziel, flächendeckend eine Infrastruktur aufzubauen, die Glasfaserleitungen bis an das Grundstück oder Gebäude (FTTB) bringt. Dieses Ziel soll laut Glasfaserstrategie in mehreren Zwischenstufen erreicht werden: Bis zum Jahr 2022 soll ein flächendeckender Anschluss aller Thüringer Gewerbegebiete und Unternehmen realisiert sein. Bis 2023 ist der flächendeckende Anschluss aller Bildungs- und Forschungseinrichtungen und hier insbesondere von Hochschulen, Berufsschulen und allgemeinbildenden Schulen vorgesehen. Die flächendeckende Anbindung von Verwaltungseinrichtungen und öffentlichen Gebäuden des Landes und der Kommunen ist laut der Strategie bis 2024 geplant. Bis etwa 2025 schließlich sollen Gigabitnetze auf Glasfaserbasis in jeder Gemeinde möglichst bis an die Gebäude flächendeckend verfügbar sein.
Konkrete Maßnahmen geplant
Um die Strategie umzusetzen sieht das Wirtschaftsministerium laut eigenen Angaben mehrere konkrete Maßnahmen vor. So soll beispielsweise das bisherige Breitbandkompetenzzentrum zur Digitalagentur Thüringen (DIT) weiterentwickelt werden. Die Digitalagentur werde als zentraler Ansprechpartner für alle Akteure und Nutzer dienen. Sie werde Informationen über den Breitband-Ausbau erheben und in einer Infrastrukturdatenbank sowie einem jährlichen Digitalisierungsmonitor zur Verfügung stellen. Ferner werde sie zwischen den zuständigen Ebenen und Verantwortlichen vermitteln und Ausbauvorhaben koordinieren.
Das Ministerium sieht außerdem vor, dass die Kommunen – soweit sie dies selbst wollen und es rechtlich zulässig ist – von einer aktiven Rolle bei der Planung, Koordinierung und Finanzierung von Ausbauvorhaben weitestgehend freigestellt werden. So werde die Möglichkeit geschaffen, dass das Land das Projekt-Management für den Glasfaserausbau übernehme, um diesen auch landesweit koordinieren zu können. Auf Bundesebene will sich das Land dafür einsetzen, die Kommunen vollständig von den Ausgaben für den Breitband-Ausbau zu befreien. Zur Vorfinanzierung der Ausbauprojekte habe Thüringen ein zinsloses Breitband-Kreditprogramm aufgelegt, das zur Zwischenfinanzierung von Förderbescheiden genutzt werden könne. Für Mitarbeiter in Verwaltungen, Unternehmen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen soll zudem ein kontinuierliches Angebot von Weiterbildungs- und Schulungsmaßnahmen zu allen Fragen rund um den Glasfaserausbau geschaffen werden.
Auch das Bekenntnis zu weiterer Förderung ist eine konkrete Maßnahme des Ministeriums im Rahmen der Glasfaserstrategie. Zwar haben Investitionen privater Telekommunikationsunternehmen Priorität. Das Land bekenne sich aber dazu, auch künftig Fördermittel für den Ausbau der Breitband-Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und dabei, so weit wie möglich, die Kommunen von der Beteiligung an den Ausbaukosten freizustellen. Damit in der Übergangsphase bis zu einem flächendeckenden Ausbau kein Digitalisierungsprojekt an einer fehlenden Breitband-Anbindung scheitert, wird laut Ministerium ein Glasfaserbonus für Unternehmen geschaffen. Auch für berufs- und allgemeinbildende Schulen soll ein Förderprogramm aufgelegt werden, mit dessen Hilfe bestehende Versorgungslücken geschlossen werden können.
Ambitioniert, aber realistisch
Wie das Ministerium weiter ankündigt, soll außerdem die Möglichkeit geprüft werden, Teile des Glasfasernetzes nach den Grundsätzen des Open Access im Eigentum der öffentlichen Hand zu errichten – etwa im Rahmen einer landesweiten Infrastrukturgesellschaft. Ein solches aus öffentlichen Mitteln geschaffenes Glasfasernetz werde dann den Telekommunikationsunternehmen gegen Entgelt zur Verfügung stehen und so eine Refinanzierung der Ausbaukosten ermöglichen.
Aber auch neue politische Grundsätze sollen bei der Realisierung der Glasfaserstrategie in Thüringen helfen. Demnach dürfen Maßnahmen zur bloßen Netzoptimierung künftig keinen Vorrang vor dem Glasfaserausbau haben. Das Land werde seine Fördermaßnahmen aus dem Jahr 2019 ausschließlich auf den Glasfaserausbau – und hier auf FTTB-Projekte – konzentrieren. Zudem müsse aus Landessicht dem Aspekt der Daseinsvorsorge künftig auch bei der Breitband-Versorgung stärker Rechnung getragen werden. Eine Belastung der Kommunen mit Ausgaben und Aufwendungen zum Glasfaserausbau wird laut Wirtschaftsministerium daher abgelehnt.
„Mit der Glasfaserstrategie wählen wir einen realistischen, aber dennoch ambitionierten Ansatz“, erklärt Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee. Statt kurzfristiger Vollzugsdaten und willkürlicher Übertragungsraten habe sich das Land damit ein klar definiertes Infrastrukturziel gesetzt. „Mit einer solchen Infrastruktur ist Thüringen für die digitale Gesellschaft des 21. Jahrhunderts hervorragend aufgestellt.“ Allerdings werde der flächendeckende Neuaufbau des Glasfasernetzes nicht auf einmal und nicht innerhalb weniger Jahre gelingen. „Aber wir werden dafür sorgen, dass alle diejenigen, die Gigabitanschlüsse schon heute benötigen, diese auch kurzfristig erhalten und alle anderen dann, wenn neue Anwendungen, Technologien und Nutzerinteressen den entsprechenden Bedarf dafür schaffen.“
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