Sonntag, 14. September 2025

AKDBi-Kfz 3 im Bürgerservice-Portal

[10.10.2019] Zum Start von Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) stellt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) den Fachdienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung für den Wirkbetrieb im Bürgerservice-Portal zur Verfügung.

Zum 1. Oktober 2019 ist Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz, wir berichteten) gestartet. Sie ermöglicht nicht mehr nur die Online-An- und -Ummeldung eines Pkw, sondern auch die komplette Neuzulassung via Web. Entsprechend stellt jetzt die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) den Fachdienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung für den Wirkbetrieb im Bürgerservice-Portal zur Verfügung. Wie der kommunale IT-Dienstleister berichtet, löst der neue Fachdienst die bisherigen beiden Fachdienste ab: Neben den Anträgen zur medienbruchfreien Außerbetriebsetzung (i-Kfz Stufe 1) und medienbruchfreien Wiederzulassung (i-Kfz Stufe 2) beinhalte er Anträge für eine Umschreibung, die Adressänderung eines Halters oder eine Neuzulassung. Die Wiederzulassung ist nun auch bei Wechsel des Halters oder Zulassungsbezirks möglich. Die Kennzeichenmitnahme werde auf einen Halterwechsel erweitert. Direkt im Bürgerservice-Portal durchgeführt werden können die Außerbetriebsetzung, die Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens und die Adressänderung.

Vorteile für beide Seiten

Mit i-Kfz Stufe 3 ist ein sofortiges Losfahren möglich: Nachdem der Nutzer den Antrag gestellt hat, erhält er – sofern der Fachdienst alle Vorprüfungen bestanden sieht und ein Zahlungseingang vorliegt – einen Bescheid als PDF-Datei. Sobald der Bescheid geöffnet oder gespeichert wird, schreibt der Fachdienst den Zulassungsvorgang direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in das zentrale Fahrzeugregister, und der Verwaltungsakt ist laut AKDB vollzogen. Der Bürger muss den ausgedruckten Bescheid mit seinem Fahrzeug führen und darf bei einer Umschreibung oder Adressänderung sofort losfahren. Die Zulassungsbehörde wird dem Nutzer im Anschluss eine neue Zulassungsbescheinigung I zuschicken, die den selbst ausgedruckten Online-Bescheid sowie die entwertete Zulassungsbescheinigung II ersetzt.
Wie bei den ersten beiden Stufen sieht der Gesetzgeber für die Nutzung der Online-Dienste die Authentifizierung über die eID-Funktion des neuen Personalausweises vor. Der Nutzer kann mehrere Vorgänge gleichzeitig durchführen und bezahlen. So kann beispielsweise ein neues Fahrzeug zugelassen und zur gleichen Zeit ein anderes wiederzugelassen werden. Oder es werden zwei Adressänderungen vorgenommen.
Die AKDB weist darauf hin, dass i-Kfz 3 auch die Verwaltung entlastet. Bei jedem einzelnen automatisierten Verwaltungsakt entfalle Aufwand für die Sachbearbeitung. Dabei würden die einzelnen Prozessschritte im Portal mit Zeitpunkt und Ergebnis sowie gegebenenfalls mit fachlicher Referenz, wie zum Beispiel der Kommunikations-ID bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, für spätere Prüfungen dokumentiert.

Kompatibel und sicher

Die Prozessschritte sind nicht nur auf eine optimale Kommunikation mit dem AKDB-Fachverfahren OK.VERKEHR abgestimmt, teilt der kommunale IT-Dienstleister weiter mit. Über den xKfz-Standard seien sie auch mit anderen Fachverfahren kompatibel. Die Geschäftsvorfälle kämen in gewohnter Weise im Fachverfahren an, so als wären sie direkt über OK.VERKEHR erfasst. Der kommunale IT-Dienstleister führt dazu ein Beispiel an: Beantragt der Nutzer beispielsweise eine Wiederzulassung mit Kennzeichenwechsel, handelt es sich für die Behörde um eine Umschreibung und wird auch als solche ins Fachverfahren integriert.
Im Rahmen des Projekts i-Kfz 3 werden höchste Sicherheitsanforderungen verlangt. „Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betreiben“, erklärt der AKDB-Vorstandsvorsitzende Rudolf Schleyer. „Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der hohen Schutzwürdigkeit der Daten ist das Zertifikat von entscheidender Bedeutung.“ Im Juli wurde die AKDB vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneut für weitere drei Jahre re-zertifiziert (wir berichteten).





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