ThüringenLand trägt Kosten der EfA-Nachnutzung
In Thüringen übernimmt das Land die Kosten, wenn Kommunen des Freistaats zentrale Online-Dienste gemäß Einer-für-Alle(EfA)-Prinzip nachnutzen wollen. Das hat die Landesregierung in den Haushalten der vergangenen Jahre und auch beim kürzlich beschlossenen Haushalt 2024 als reguläre Finanzierung berücksichtigt. Thüringen sieht sich damit gemäß einer Meldung seines Finanzministeriums auch als Vorreiter für andere Bundesländer. Ziel ist, dass mehr Kommunen zentrale Online-Dienste nachnutzen. „Online-Dienste und Verwaltungsdigitalisierung kosten Geld. Das betrifft zuerst die Entwicklung und dann den Betrieb und die Wartung der Dienste“, sagt der Thüringer Finanzstaatssekretär und CIO des Freistaats, Hartmut Schubert. „Wir wollen eine flächendeckende Nachnutzung der EfA-Leistungen in Thüringen erreichen. Dafür müssen wir den Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Oft fehlt vor allem den kleinen Kommunen das Geld, um EfA-Leistungen nachzunutzen oder als Pilotkommune mitzuwirken.“
Konkret sollen die Kosten für den Betrieb, die Infrastruktur, die fachliche Weiterentwicklung und die Wartung zentral durch das Land Thüringen finanziert werden. Zusätzlich übernimmt das Land auch die Kosten, die seitens der umsetzenden Länder zur Anbindung von Leistungen in Thüringen nötig sind. Außerdem sollen Entwicklungskosten, die durch die Anpassungen der Leistungen auf Thüringen-Spezifika notwendig sind und Kosten für Support-Strukturen vom Land übernommen werden. Es soll jedoch keine zentrale Finanzierung des Landes für zusätzliche Umsetzungsmöglichkeiten erfolgen. „Soweit wir den Kommunen also eine EfA-Leistung anbieten und zur Nachnutzung zur Verfügung stellen, werden keine alternativen Lösungen zusätzlich finanziert. Das wäre nicht wirtschaftlich“, so Schubert.
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