HamburgOnline-Briefwahlantrag immer beliebter
Mit etwa 130.000 Online-Anträgen wurden in Hamburg in diesem Jahr so viele Briefwahlunterlagen über das Internet angefordert wie noch nie. Die Freie und Hansestadt verzeichnet nach Angaben der Senatskanzlei einen stetigen Anstieg der Zahlen: Seit 2015 gibt es für Wähler die Möglichkeit, ihre Briefwahlunterlagen online zu bestellen. Während es damals noch 52.000 Anträge waren, hätte sich die Zahl anlässlich der Bezirkswahlen 2019 bereits auf rund 125.000 Anträge erhöht. Mit den rund 130.000 Anträgen in diesem Jahr sei nun ein vorläufiger Höchststand erreicht worden. Der Online-Dienst sei rechtzeitig zur Wahl überarbeitet und im Straßenbild mit QR-Code beworben worden.
Über das Internet können die Wähler ihre Briefwahlunterlagen nun ohne Postlaufzeit beantragen. Zudem erleichtert das Online-Verfahren die Arbeit der Verwaltung, teilt die Senatskanzlei weiter mit. Die Daten könnten so von den Wahldienststellen direkt in das Wahlberechtigtenverzeichnis übernommen und der Wahlschein direkt ausgedruckt werden. „Die medienbruchfreie Bearbeitung erleichtert und beschleunigt die Bearbeitung im zeitkritischen Briefwahlantragsverfahren“, bestätigte auch Landeswahlleiter Oliver Rudolf.
Die bei dieser Wahl gewonnenen Erfahrungen will der Hamburger Senat für weitere Optimierungen nutzen, unter anderem für den Einsatz von Smartphones und Tablets. „Digitale Verwaltung ist kein Selbstzweck, sondern Dienst am Bürger, darum wollen wir jeden Tag besser werden“, sagt Hamburg-CDO Christian Pfromm.
Neue Online-Angebote
Die Hamburger Verwaltung hat nach Angaben der Senatskanzlei in den vergangenen Monaten noch weitere Online-Dienste in Betrieb genommen. So könnten sich Gartenbesitzer, Mieter und Gartenbaubetriebe jetzt im Internet informieren, ob sie für das Fällen oder Beschneiden von Bäumen und Büschen eine Genehmigung benötigen und bei Bedarf gleich einen Online-Antrag stellen. Dabei helfe der so genannte FHH-Atlas, eine digitale Flurkarte von ganz Hamburg. Diese ermögliche den Bürgern die Maßnahmen auf einfachem Wege, aber dennoch flurstückscharf darzustellen.
Eine weitere digitale Verwaltungsleistung: Gastronomen können nun ohne Gang zum Bezirksamt die Nutzung der Außenflächen mit Tischen und Stühlen auf öffentlichen Flächen genehmigen lassen. Auch dafür hätten die Antragsteller Zugriff auf Beispiel-Lagepläne und würden durch den Online-Dienst genaue Hinweise erhalten, welche Unterlagen eingereicht werden müssen. Das vereinheitliche das Verfahren und erspare der Verwaltung und den Antragstellern viele Rückfragen. „Für Bürgerinnen und Bürger sind unsere Online-Dienste ein Angebot, keine Verpflichtung“, betonte Christian Pfromm. Auch das gehöre zum Konzept der bürgerorientierten Verwaltung.
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