Dienstag, 16. September 2025

ThüringenStartschuss für E-Government-Gesetz

[30.04.2018] Das erste Thüringer E-Government-Gesetz ist beschlossen und soll die Verwaltung moderner, bürger- und wirtschaftsfreundlich gestalten. Als Mannschaftsspiel beschreibt CIO Hartmut Schubert das Vorgehen dabei.
Der Startschuss für das Thüringer E-Government-Gesetz ist gefallen.

Der Startschuss für das Thüringer E-Government-Gesetz ist gefallen.

In Thüringen hat der Landtag das E-Government-Gesetz des Freistaats (wir berichteten) beschlossen. „Mit dem Thüringer E-Government-Gesetz beginnt in Thüringen nun rechtlich fixiert die digitale Wende“, sagt Thüringens Finanzstaatssekretär und CIO Hartmut Schubert. „Das E-Government-Gesetz ist der Rahmen und Leitfaden für die kommenden Jahre.“ Wie das Finanzministerium mitteilt, überführt das Gesetz sowohl bundesgesetzliche als auch europäische Standards und Normen in Thüringer Landesrecht. Das betreffe den Datenschutz, die Einrichtung von Servicekonten für Bürger und Unternehmen oder die elektronische Rechnungsstellung. Bis zum 1. Januar 2019 sollen im Freistaat die Voraussetzungen für die elektronische Verwaltungsarbeit bestehen. Ab dann soll das Angebot elektronischer Verwaltungsleistungen ständig steigen.
Zu den fünf zentralen Regelungsinhalten des Gesetzes zählt der einheitliche, übersichtliche Zugang zu Online-Verwaltungsverfahren: Über ein zentrales E-Government-Portal für Land und Kommunen soll jede Behörde elektronisch erreichbar sein. Mit Blick auf eine sichere Datenverbindung stehe außerdem für alle zentralen digitalen Verfahren das IT-sicherheitszertifizierte Landesdatennetz – dessen Betrieb pro Jahr etwa 12,6 Millionen Euro koste – und das Thüringer Landesrechenzentrum als Dienstleister zur Verfügung.
Eine weitere Regelung betrifft die sichere Authentifizierung: Jeder Bürger, der den neuen Personalausweis nutzt, soll sich dank Servicekonto nur noch einmal anmelden müssen, um elektronische Verwaltungsleistungen nutzen zu können. Ein weiterer Punkt ist die elektronische Bezahlfunktion, wonach Thüringer Behörden ein elektronisches Bezahlsystem einführen müssen. Mit Blick auf ein durchgängiges elektronisches Verwaltungsverfahren ist die Einführung der elektronischen Akte und Verwaltungsarbeit ein zentraler Punkt im Gesetz. Bis Ende 2022 soll die Thüringer Landesverwaltung vollständig auf die E-Akte umgestellt werden. Aber auch Kommunen und weitere Institutionen im Freistaat sollen künftig elektronisch arbeiten können.
Bei den Vorhaben will das Land den Thüringer Kommunen Hilfestellung bieten, heißt es vonseiten des Ministeriums weiter. „Wichtig ist es, dass wir in Thüringen koordiniert vorgehen“, sagt CIO Schubert. „E-Government ist kein Massenstart-Rennen, bei dem jeder loslegt, bis ihm die Puste ausgeht. E-Government ist ein Mannschaftsspiel, bei dem alle voneinander profitieren. Hierfür müssen wir in Thüringen technische und organisatorische Strukturen schaffen.“



Stichwörter: Politik, Thüringen


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