DSGVOVdS-Richtlinien helfen bei der Umsetzung

Kleinere Kommunen will VdS mit Richtlinien zur praktikablen Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung unterstützen.
(Bildquelle: VdS)
Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in sämtlichen Mitgliedsländern in Kraft (wir berichteten). Hilfestellungen zur praxisnahen Umsetzung stellt jetzt das Sicherheitsinstitut VdS kostenlos zur Verfügung. Mit den praktikablen Vorgaben wendet es sich laut eigenen Angaben vor allem auch an kleinere Kommunen. Die kompakten Richtlinien sollen es den Verantwortlichen ermöglichen, die DSGVO-Umsetzung in ihrer Kommune auditierungs- und zertifizierungsfähig umzusetzen. „Jede einzelne Behörde und auch jedes Unternehmen nicht nur in Deutschland muss zum 25. Mai die DSGVO einhalten“, betont Robert Reinermann, Sprecher der Geschäftsführung beim Sicherheitsinstitut VdS. „Die Auswirkungen dieser Verordnung auf Organisation und IT gerade von kleineren Dienststellen sind teils so tiefgreifend, dass wir definitiv sagen müssen: Es bleibt nicht mehr viel Zeit. Wir nutzen unser Expertenwissen, um die betroffenen Parteien auch auf diesem Gebiet mit gewohnt praxisnahen Richtlinien zu unterstützen. Anhand der neuen VdS 10010 können gerade kleinere Behörden Datenschutz mit optimaler Mitteleffizienz umsetzen – und zwar so, dass alle Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.“ Die Hilfestellungen zur praxisnahen Umsetzung der EU-Vorgaben präsentiert VdS auch auf der Kommunale (18.-19. Oktober 2017, Nürnberg). Zudem stehen die Richtlinien kostenlos auf der VdS-Website zur Verfügung.
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