Frankfurt am MainWeniger Papier im Wohnungswesen

Das Frankfurter Amt für Wohnungswesen kann künftig viel Papier sparen.
(Bildquelle: mnirat/stock.adobe.com)
Öffentlich geförderte Wohnungen werden in der Regel nur an Haushalte vermietet, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Bessert sich die Einkommenssituation, wird eine so genannte Fehlbelegungsabgabe fällig – zumindest in Hessen, wo eine entsprechende Regelung vor einigen Jahren wieder eingeführt wurde. Zuständig für die Überprüfung und Erhebung ist das jeweilige Amt für Wohnungswesen.
So schreibt das Frankfurter Amt für Wohnungswesen Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen regelmäßig an. Sie müssen dann einen Fragebogen ausfüllen und Nachweise einreichen. Die Fehlbelegungsabgabe wird individuell berechnet. Nun ist die Abteilung Fehlbelegungsabgabe der digitalen, papierlosen Verwaltung einen weiteren Schritt nähergekommen. Den Anschreiben werden keine Papierformulare mehr beigefügt – die Erhebungsbögen können jetzt online ausgefüllt und erforderliche Unterlagen digital hochgeladen werden. Papierformulare können auf Wunsch weiterhin bezogen werden.
Während im Jahr 2022 noch 24.000 Erhebungsbögen sowie 23.000 Verdienstbescheinigungen bestellt und zusammen mit den Anschreiben versendet werden mussten, ermöglicht die neue digitale Lösung eine effiziente und ressourcenschonende Bearbeitung. Die digitale Übermittlung spart nicht nur Papier, sondern auch Kosten und verringert den Verwaltungsaufwand, der bisher mit der Versandlogistik und dem Beilegen der Formulare verbunden war. Mit dieser Neuerung stärkt das Amt für Wohnungswesen nicht nur die digitale Verwaltung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Optimierung öffentlicher Verwaltungsprozesse.
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