Donnerstag, 10. Juli 2025

Nationaler NormenkontrollratAusbau der E-Verwaltung gefordert

[08.10.2014] In seinem aktuellen Jahresbericht rügt der Nationale Normenkontrollrat die Bundesregierung unter anderem für steigende Bürokratie- und Kostenbelastungen und fordert einen konsequenten Ausbau der elektronischen Verwaltung.

Unter dem Motto „Folgekosten ernst nehmen – Chancen nutzen“ steht der Jahresbericht 2014 des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Er enthält aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung im Berichtszeitraum Juli 2013 bis Juni 2014. Wie der NKR mitteilt, sind die Folgekosten von Gesetzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in den vergangenen zwölf Monaten im Saldo um 9,2 Milliarden Euro gestiegen. Zudem kritisierte der NKR, dass bei wesentlichen Vorhaben, welche die Bundesregierung zu Beginn der neuen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hat, zum Zeitpunkt der Kabinettbefassung die vorgeschriebene Kostentransparenz nicht gegeben war. Mit Blick auf die zukünftige Entwicklung enthält der Jahresbericht insbesondere Vorschläge zu einer stärker vollzugsorientierten Gesetzgebung, einer engeren Zusammenarbeit von Kommunen, Ländern und Bund bei der Ermittlung von Folgekosten und zu mehr Kostentransparenz auch bei der EU-Gesetzgebung. Darüber hinaus fordert der Nationale Normenkontrollrat einen konsequenten Ausbau der elektronischen Verwaltung. Zum einen müsse mehr investiert werden, zum anderen sollten verfügbare Mittel besser eingesetzt werden. „Teure Einzellösungen werden toleriert, eine ressortübergreifende Steuerung findet de facto noch nicht statt. Auch die Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Ländern und Bund lässt zu wünschen übrig. Daran ändert leider auch das jüngst verabschiedete Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 noch nichts. Dabei könnten Ansätze wie die einheitliche Behördenrufnummer 115 oder die Neuauflage des Einheitlichen Ansprechpartners erheblich zu Vereinfachungen und damit zur Kostenreduzierung beitragen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf“, so der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates, Johannes Ludewig.





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