Rheinland-PfalzBeteiligungsverfahren abgeschlossen

Der Beteiligungsprozess zum Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz war laut Ministerpräsidentin Malu Dreyer ein Erfolg.
(Bildquelle: Sell / Staatskanzlei RLP)
Das Beteiligungsverfahren zum Transparenzgesetz (wir berichteten) in Rheinland-Pfalz ist abgeschlossen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer zieht eine positive Bilanz: „Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bei den Veranstaltungen wie auch die Besucher und Besucherinnen auf unserer Online-Plattform haben sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt und konstruktive Vorschläge gemacht. Es war richtig, bei diesem wichtigen Gesetzesvorhaben das formale Verfahren durch Beteiligungsangebote zu ergänzen.“ Wie die rheinland-pfälzische Landesregierung meldet, haben an den sechs Veranstaltungen jeweils zwischen 40 und 120 Bürger teilgenommen. Auf der Online-Plattform haben 126 Besucher 164 Kommentare abgegeben. Alle Beiträge zeichnen sich durch eine hohe Qualität aus, heißt es in der Meldung. Thematisch beziehen sich die Empfehlungen auf die sechs Bereiche Kulturwandel in der Verwaltung, Datenschutz und Transparenz, Positivkatalog oder Bereichsausnahmen, Einbeziehung der Kommunen, Nutzerfreundlichkeit der Transparenzplattform und Verständlichkeit der Informationen. Ein zentrales Anliegen sei laut den Ergebnissen die Einbeziehung der Kommunen. Aus Bürgersicht sollten durch das Transparenzgesetz auch kommunale Daten ohne Antrag der Transparenzplattform zur Verfügung gestellt werden. Die Informationen sollten dort in verständlicher Form verfügbar sein, für die Plattform selbst wird eine gute Such- und Rückmeldefunktion gefordert. „Die Landesregierung wird sich mit den Ergebnissen aus dem Beteiligungsverfahren ebenso wie mit den Ergebnissen der Verbändeanhörung intensiv auseinandersetzen“, kündigt Ministerpräsidentin Malu Dreyer an. Noch vor der Sommerpause soll die zweite Ministerratsbefassung stattfinden. Danach will die Landesregierung auf der Beteiligungsplattform transparent machen, wie sie mit den Empfehlungen aus dem Beteiligungsverfahren umgegangen ist.
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