Freitag, 12. Juni 2026

KRZNGebührenbescheide schneller verwalten

[14.10.2016] Einen neuen Service bietet das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) ab kommendem Jahr rund um die Grundsteuer. Die Lösung wird die Verwaltung von Gebührenbescheiden beschleunigen.
Dieter Thelen

Dieter Thelen, Vorstand der GWG für den Kreis Viersen (l.) und Dr. Andreas Coenen, Verbandsvorsteher und zugleich Landrat des Kreises Viersen, freuen sich über den baldigen Start des neuen Systems für elektronische Gebührenbescheide.

(Bildquelle: Alois Müller)

Die Abwicklung von Gebührenbescheiden rund um die Grundsteuer soll schneller und effizienter werden. Deshalb startet das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) im Jahr 2017 ein Pilotprojekt mit den Wohnungsbaugesellschaften Viersener Aktion-Baugesellschaft (VAB) und der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für den Kreis Viersen (GWG). Die Bescheide lassen sich dann elektronisch übertragen. Das bedeutet laut dem IT-Dienstleister vor allem für Wohnungsbaugesellschaften und für Inhaber vieler Objekte Arbeitserleichterungen. „Das neue System markiert einen weiteren Schritt, Verwaltungsprozesse im Kreis Viersen für Unternehmen effizienter zu machen“, sagt Verbandsvorsteher Andreas Coenen, zugleich auch Landrat des Kreises Viersen. Bisher mussten laut KRZN die in Papierform zugestellten Bescheide stets von Hand in die entsprechenden Systeme von Wohnungsbaugesellschaften und Besitzern vieler Objekte eingegeben werden. Dieser Schritt könne nun entfallen. „Lizenznehmer des Systems sparen Zeit, Geld und reduzieren parallel mögliche Fehlerquellen“, ergänzt KRZN-Geschäftsleiter Jonas Fischer. Wie der IT-Dienstleiter weiter mitteilt, soll das neue Verfahren in das gemeinsam mit der Landeshauptstadt Düsseldorf und der Stadt Bochum entwickelte Kommunale integrierte Veranlagungsinformationssystem (KIVi) eingebunden werden. Alle Gebührenbescheide rund um die Grundsteuer können darüber verarbeitet werden. Die Formulare dazu werden künftig nicht nur als reine Daten, die bei den Kunden automatisch in ihre eigenen Systeme übertragen werden können, verschickt. Sie werden auch als digitale Bescheidkopie zur Archivierung und in Papierform versendet. Diese mehrfache Ausführung habe vor allem rechtliche Gründe. So ist für die digitale Übertragung von Bescheiden mit so genannter Schriftformerfordernis eine qualifizierte elektronische Signatur gesetzlich vorgeschrieben. Die Infrastruktur, die dafür aufgebaut werden müsste, wäre laut KRZN jedoch mit enormen Kosten verbunden, die indirekt auf die Kommunen zurückfallen würden. Bis zum Ende des Jahres plant das KRZN, die kommunalen Verwaltungen im Leistungsgebiet anzuschreiben und sie um eine Teilnahme am neuen Verfahren zu bitten.



Stichwörter: Fachverfahren, Bauswesen


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