AKDBLänderübergreifende Behördenauskunft
Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes im Jahr 2015 kann jede Behörde im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung Auskünfte aus den Melderegistern aller Bundesländer einholen. Für die Organisation dieser bundesweiten Behördenauskünfte bereiten die Länder eine Verwaltungsvereinbarung vor, die sich derzeit noch in Abstimmung befindet. Um aber möglichst frühzeitig praktische Erfahrungen zu sammeln, haben Bayern und Brandenburg als erste Bundesländer Anfang Dezember 2016 einen Probe-Echtbetrieb gestartet. Dies teilte die Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) mit. Nach eigenen Angaben kamen in beiden Bundesländern von der AKDB realisierte Behördenauskunftssysteme zum Einsatz. Die Behörden und öffentlichen Stellen aus den beiden Bundesländern können ab sofort Behördenauskünfte aus den Melderegistern von Bayern und Brandenburg einholen. Behördenauskünfte umfassen – wie im Bundesmeldegesetz geregelt – die Auskünfte für Sicherheitsbehörden sowie die einfache Behördenauskunft für alle anderen Behörden und öffentlichen Stellen. Die Verwaltungsvereinbarung regele die Einrichtung zentraler Stellen für die Durchführung bundesweiter Behördenauskünfte, berichtet die AKDB. Als zentrale Stelle für den Freistaat Bayern fungiert die AKDB, die seit dem Jahr 2007 das Bayerische Behördeninformationssystem BayBIS betreibt. Der frühzeitige Start des Probe-Echtbetriebs wurde nach Angaben der AKDB durch die konstruktive Zusammenarbeit mit dem brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT-BB in Potsdam möglich, der als zentrale Stelle des Landes Brandenburg fungiert. Die zentrale Stelle sei eine wesentliche Komponente, die auch als Präqualifizierung bezeichnet werde. Wie die AKDB mitteilt, müssen sich alle abrufberechtigten Stellen nur einmal bei der zentralen Stelle ihres Bundeslandes registrieren. Eine weitere Aufgabe der zentralen Stellen ist die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen aus dem eigenen Bundesland und aus den anderen Bundesländern.
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