IT-PlanungsratSchwerpunkte für 2017 festgelegt
Am Rande der IT-Messe CeBIT (20. bis 24. März 2017, Hannover) hat sich der IT-Planungsrat zu seiner 22. Sitzung getroffen (wir berichteten) und dabei seine Arbeitsschwerpunkte für 2017 festgelegt. Übergeordnete Ziele sind demnach die Stärkung der Offenheit und Transparenz des Verwaltungshandelns sowie die bürger- und unternehmensfreundliche Gestaltung elektronischer Zugänge zu Verwaltungsdienstleistungen.
Wie das Bundesministerium des Innern (BMI) mitteilt, haben sich Bund und Länder unter anderem auf Eckpunkte verständigt, um das Koordinierungsprojekt Portalverbund voranzubringen. Ziel ist es, Verwaltungsportale auf allen Ebenen der Verwaltung intelligent zu verknüpfen, damit Bürger und Unternehmen mit nur wenigen Klicks ihre Anliegen auf jeder Ebene adressieren können. Ergänzt werde die geplante Einrichtung eines gemeinsamen Portalverbunds von Bund und Ländern durch das neu aufgelegte Koordinierungsprojekt Digitalisierungsprogramm unter Federführung des Bundes und des Freistaats Bayern. Ziel sei es, dass Bürger und Unternehmen künftig möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen elektronisch erledigen können. Bis 2018 sollen daher mindestens je drei konkrete Anliegen mit besonders hohem Nutzen für Bürger und Unternehmen beispielhaft umgesetzt und anschließend für den flächendeckenden Einsatz in Deutschland empfohlen werden. Als erste Anliegen wurden etwa Melde- und Einwohnerwesen, Elterngeldantrag, i-KfZ, Gewerbemeldung und E-Rechnung identifiziert.
Darüber hinaus hat sich der IT-Planungsrat darüber beraten wie die Länder und Kommunen aktiv in die Erstellung der nationalen Aktionspläne zur Umsetzung der Initiative Open Government Partnership (OGP) einbezogen werden können. Zur Verbesserung der Prozesse von Standardisierungsvorhaben hat der IT-Planungsrat ein neues Fast-Track-Verfahren eingeführt. Damit können Standards künftig schneller beschlossen werden. Des Weiteren wurde beschlossen, zwei Koordinierungsprojekte, die sich im Echtbetrieb erfolgreich bewährt haben, in das Portfolio der dauerhaft betriebenen Anwendungen des IT-Planungsrats zu überführen. Dies sind die Online Sicherheitsüberprüfung (OSIP), eine Basiskomponente für Personensicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfungen über alle Verwaltungsebenen hinweg sowie das von allen Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz genutzte SAFE-System (Secured Access to Federated eJustice / eGovernment). Dieses stellt Dienste für die Authentifizierung und Autorisierung von elektronischen Identitäten zur Anmeldung an E-Justice- und E-Government-Anwendungen zur Verfügung.
Die nächste Sitzung des IT-Planungsrats findet am 22. Juni in Potsdam statt, zudem lädt das Gremium am 25. und 26. April zu seinem Fachkongress nach Bremen ein. (bs)
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