SachsenKfz online abmelden

In Sachsen können Fahrzeughalter ihr Autor künftig auch via Internet abmelden.
(Bildquelle: MEV Verlag)
In Sachsen ist jetzt ein neues Online-Portal gestartet, über das Fahrzeughalter ihr Kraftfahrzeug abmelden können. Wie das sächsische Staatsministerium des Innern mitteilt, bindet die Stadt Leipzig das Portal als erste Zulassungsbehörde in ihren Web-Auftritt ein. Die übrigen Zulassungsbehörden werden schrittweise aufgenommen. Um das System nutzen zu können, muss ein abzumeldendes Kfz ab dem 1. Januar 2015 zugelassen sein, die Zulassungsbescheinigung I – vormals der Fahrzeugschein – vorliegen, sowie das Kennzeichenschild über die notwendigen Sicherheitsmerkmale verfügen. Zusätzlich sind ein elektronischer Personalausweis oder Aufenthaltstitel mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, ein Ausweislesegerät und die installierte AusweisApp 2 des Bundes erforderlich. „Mit dem neuen Online-Portal wird künftig jeder Fahrzeugbesitzer von zu Hause aus das eigene Fahrzeug online abmelden können“, kündigt Innenstaatssekretär Michael Wilhelm, Beauftragter für Informationstechnologie des Freistaats Sachsen an. „Lange Wartezeiten werden vermieden und die Zulassungsstellen der Landkreise und kreisfreien Städte entlastet. Das Portal ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen sächsischen Verwaltung. Der Freistaat setzt weiter auf innovative Ideen und den Ausbau von Online-Angeboten.“ Bei der sächsischen Lösung handelt es sich laut Ministeriumsangaben um die Fortführung des zentralen Internet-Portals des Kraftfahrtbundesamts. Sie basiere auf der Kooperation des Innenministeriums mit der kommunalen Ebene.
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