krzÜbergreifende Digitalisierungsstrategie

krz und seine Verbandskommunen gehen die Digitalisierung gemeinsam an.
Steuerungsgruppe der E-Government AG, bestehend aus Vertretern der Referenzkommunen, des krz und des IVM².
(Bildquelle: krz)
Um die Umsetzung der E-Government-Gesetze von Bund und Ländern sowie des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und die passende Entwicklung der Digitalisierungsstrategie in den Verbandskommunen optimal zu koordinieren, hat das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) die Arbeitsgruppe E-Government gegründet. Mit dem Ziel, eine gemeinsame Digitalisierungsstrategie für krz und Verbandskommunen zu erarbeiten, wurde mit dem Institut für Verwaltungsmanagement, Mittelstandsforschung und Zukunftsplanung (IVM²) in acht Modellkommunen der digitale Ist-Zustand ermittelt. Die Referenzkommunen haben dazu ihre Daten, Sachstände und Planungen zum E-Government sowie vorhandene Stärken, Einschätzungen oder Defizite zur Verfügung gestellt.
Darauf aufbauend wurden nach Angaben des krz individuelle Empfehlungen für die Referenzkommunen und eine konkrete E-Government-Strategie für den Zweckverband entwickelt. Insgesamt 177 Handlungsempfehlungen für die Digitalisierung stellten die Leiter des IVM², Wilfried Kruse und Professor Frank Hogrebe, der E-Government AG vor. Den einzelnen Verwaltungen geben sie zwischen 11 und 20 Maßnahmen auf den Weg, das krz selbst erhält 18 Hausaufgaben.
Die Institutsleiter betonten, E-Government gebe es nicht zum tarif. Daher werde auch den 31 Verbandsmitgliedern, die nicht zu den Referenzkommunen zählten, Empfehlungen zur Personalausstattung und Finanzen mit auf den Weg gegeben. Ebenso sei die Prozessoptimierung in allen Mitgliedskommunen ein wichtiges Thema und sollte mit besonderem Engagement angegangen werden, gegebenenfalls im Rahmen eines strukturierten Projekts des krz.
Der Abschlussbericht hebt nach Angaben des krz die E-Government-Handlungsfelder hervor, die in den kommenden Jahren zur digitalen Umsetzung anstehen. So seien alle Mitgliedskommunen verpflichtet, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, gemäß der Vorgabe des OZG spätestens im Jahr 2022 ihre Verwaltungsverfahren elektronisch anzubieten. „Das krz hat auf der Basis seiner erfolgreichen, richtungsweisenden Arbeit und bundesweiten Verzahnung beste Voraussetzungen sowie auf Basis dieses Projekts die besondere Chance, die zukünftigen Aufgaben und Potenziale des digitalen Zeitalters für seine Verbandsmitglieder (mit) zu gestalten“, zieht der Bericht Fazit. „Die Digitalisierung der Kommunen ist vorrangig ein Thema für die gesamte Verwaltungsorganisation und kann nicht nur aus Sicht der IT betrachtet werden“, kommentierte der stellvertretende Geschäftsführer des krz, Lars Hoppmann. „Eine übergreifende Steuerung der Aktivitäten ist daher von großem Vorteil.“
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