Nationaler NormenkontrollratJahresbericht 2018

Übergabe des Jahresberichts 2018 des Nationalen Normenkontrollrats an Bundeskanzlerin Angela Merkel.
(Bildquelle: Bundesregierung)
Deutschland: weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung, bessere Gesetze – unter dieser Überschrift steht der Jahresbericht 2018 des Nationalen Normenkontrollrats (NKR). Am Donnerstag (11. Oktober 2018) hat ihn der NKR an Bundeskanzlerin Angela Merkel überreicht. Das Expertengremium zieht darin eine Bilanz der Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer Regelungen der vergangenen zwölf Monate und zeigt Wege auf, wie Rechtsetzungsprozesse effektiver gestaltet sowie Defizite bei der Digitalisierung behoben werden können.
Der NKR fordert in dem neuen Gutachten weiterhin mehr Anstrengungen bei der Digitalisierung der Verwaltung. „Wir sind Weltmeister, wenn es darum geht, Kosten messbar zu machen“, sagte der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig. Für eine bessere Rechtsetzung sei die Transparenz bei den Folgekosten jedoch nicht alles. So gebe es bei Fragen der Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen sowie bei der Digitalisierung der Verwaltung noch viel zu tun. „Aber es gibt gute Ansatzpunkte, damit Deutschland bei der besseren Rechtsetzung zum Champion wird: mit weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und besseren Gesetzen. Wir müssen es einfach machen“, sagt Ludewig. Seit Jahren liegt Deutschland bei der Digitalisierung der Verwaltung im hinteren Mittelfeld, kritisiert der NKR. Fragen etwa zur Nutzerfreundlichkeit von Gesetzen, zur flächendeckenden Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes oder ob tatsächlich alle Schriftformerfordernisse gebraucht werden, müssten deshalb nicht nur diskutiert, sondern auch entschieden und umgesetzt werden. Das könne nur gelingen, wenn Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung auf allen staatlichen Ebenen zur Chefsache werden sowie zu einem Tagesordnungspunkt bei jeder Konferenz von Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten.
Gemeinsam Boden gut machen
„Wir brauchen einen Digitalpakt von Bund, Ländern und Kommunen, der alle mitnimmt und überall mit ausreichend Budget und Personal unterlegt ist“, sagte Ludewig. „Nur mit einer geschlossenen Mannschaftsleistung können wir Boden gutmachen.“ In der erweiterten Spitzengruppe steht Deutschland wiederum bei der so genannten One-in-one-out-Regel, berichtet der Normenkontrollrat. Demnach wurden die Unternehmen bei den Folgekosten seit dem Jahr 2015 um 1,8 Milliarden Euro entlastet. Das Expertengremium weist allerdings auf die Unvollständigkeit dieser Bilanz hin, da zusätzliche 435 Millionen Euro an Kosten aus der Umsetzung von EU-Recht nicht enthalten sind. Diese Bilanzierungslücke müsse geschlossen werden. Zudem sollte bereits bei den Verhandlungen neuer europäischer Regelungen ernsthaft und konsequent auf Bürokratie geachtet werden. Dabei sei auch die Expertise von Unternehmen, Verbänden und Vollzugsbehörden einzubeziehen.
Für die Evaluation von Gesetzen schließlich fordert der NKR verbindliche und einheitliche Standards. Jede Evaluation müsse konkrete Handlungsempfehlungen enthalten. Zudem sollte zu Beginn eines Gesetzgebungsprozesses immer ein Eckpunktepapier stehen, das eine breite öffentliche Diskussion über Ziele, Handlungsalternativen und einen einfachen Vollzug möglich macht. „Da stehen wir noch ganz am Anfang“, sagte Ludewig.
Mit seinem aktuellen Gutachten erneuert der NKR Forderungen aus seinem Jahresbericht 2017 (wir berichteten). Aber auch im Jahresbericht 2016 (wir berichteten), 2015 (wir berichteten) und 2014 (wir berichteten) hat er den dringenden Handlungsbedarf im Bereich E-Government angemahnt. Bundeskanzlerin Angela Merkel jedenfalls kündigte bei der Übergabe des neuen Jahresberichts an, sich auf allen Ebenen weiter für die Digitalisierung einzusetzen: „Wir sehen ja – wenn wir in Deutschland etwas machen, dann machen wir das sehr gut. Aber wir müssen es auch machen.“
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