KGStVergleichsringe für Digitalisierung

Das KGSt-Team informierte beim Auftakt in Hamm über die neuen Vergleichsringe Digitalisierung.
(Bildquelle: www.kgst.de)
Über die neuen Vergleichsringe der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) haben sich Ende Januar 2020 über 150 kommunale Vertreter bei der Auftaktveranstaltung in Hamm informiert. Sie konnten sich bereits einen Einblick in das geplante Programm verschaffen, das sich mit aussichtsreichen Bedingungen für eine gelungene Verwaltungsdigitalisierung auseinandersetzt. Im Fokus der ersten Projektphase von 2020 bis 2021 wird laut KGSt die Verwaltungsdigitalisierung unter Berücksichtigung des Onlinezugangsgesetzes stehen. Weitere Themen würden im Rahmen des interkommunalen Erfahrungsaustauschs diskutiert.
Zu Beginn der verschiedenen Vergleichsringe sollen die Rahmenbedingungen der Digitalisierung verglichen und erörtert werden. Themen könnten dabei beispielsweise sein: Gibt es einen Digitalisierungsverantwortlichen, einen digitalen Lotsen oder etwas Ähnliches? Wie sind diese in die Verwaltungsorganisation eingebunden? Wurde eine digitale Strategie und/oder eine Agenda formuliert? Welche Kommunikationsmaßnahmen wurden intern oder extern durchgeführt oder sind vorgesehen? Zudem sollen für ausgewählte Prozesse ein digitaler Reife- und ein digitaler Nutzungsgrad definiert werden. Der Reifegrad beschreibt laut KGSt, wie hoch der digital ablaufende Anteil des jeweiligen Prozesses ist. Der Nutzungsgrad beziffere den Anteil der Fälle, in denen der digitale Weg gewählt wird. Ergänzt werden diese Daten um Informationen zu eingesetzten Systemen, wie etwa DMS oder Fachverfahren, und gegebenenfalls auch digitale Effekte.
Auf diese Weise würden die Vergleichsringkommunen nicht nur einen Überblick über Erfolge und erfolgreiche Rahmenbedingungen der Verwaltungsdigitalisierung erhalten, sondern seien auch in der Lage, eigene Ziele schneller und wirtschaftlicher zu erreichen.
Die Anmeldung für einen der drei Vergleichsringe Digitalisierung ist noch bis zum 29. Februar 2020 möglich, teilt die KGSt mit.
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