Dienstag, 26. August 2025

DatenpolitikDatenorientierung in der Verwaltung

[01.04.2021] Eine aktuelle NEGZ-Studie untersucht die Potenziale und Herausforderungen einer neuen Datenorientierung im Kontext öffentlicher Aufgabenwahrnehmung.

Im öffentlichen Sektor fallen immer mehr Daten durch digitale Prozesse, Sensoren und das Internet der Dinge an, die die Verwaltung für Automatisierungsprozesse, algorithmusbasierte Entscheidungen und eine allgemeine Datenzentrierung nutzen kann. Eine aktuelle Studie des Nationalen E-Government Kompetenzzentrums (NEGZ) hat die Umsetzungs- und Gestaltungsanforderungen untersucht, die nach Auffassung der Autoren Tino Schuppan und Stefan Löbel über eine reine Technikgestaltung hinausgehen. Nicht nur die IT-Systeme sind demnach hinsichtlich einer datenzentrierten Aufgabenbearbeitung in der Verwaltung auszurichten, sondern vor allem sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Umwandlung vorzubereiten und der organisatorische und kulturelle Kontext der jeweiligen Behörde zu berücksichtigen. Eine datenzentrierte Organisationsgestaltung sei so vorzunehmen, „dass Vertrauen und Nachvollziehbarkeit bei den Beschäftigten steigen und keine Gefühle von Ohnmacht, Entfremdung und Demotivation eintreten“. Es habe sich schon bei der Einführung beispielsweise der E-Akte gezeigt, dass Akzeptanz erst entsteht, wenn die Beteiligten „mitgenommen“ werden. Dies könne erreicht werden, „indem beispielsweise menschliche Entscheidungen im Zweifelsfall Vorrang haben“.

Zwei Handlungsfelder

Die Autoren sehen zwei große Handlungsfelder in den nächsten Jahren: Zum einen müsse das E-Government weiterverfolgt und durch die laufende Digitalisierung zu Ende gebracht werden. Zum anderen gelte es neue „smarte“ Handlungsformen der Verwaltung und Politik auszuloten. Im Mittelpunkt müsse ein „sozio-technisches Zusammenspiel von Mensch, Maschine, Organisation“ stehen. Notwendig sei, eine Brücke zwischen den informationstechnischen Möglichkeiten und den verwaltungspolitischen Anforderungen zu schlagen. Sonst bestehe die Gefahr einer „Technobürokratie mit Pseudo-Evidenz“, schreiben die Autoren.





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