AZR, Basisregister, eIDBundesrat macht Wege frei
Gleich mehrere E-Government-Vorhaben haben den Bundesrat passiert. Zum einen hat er in seiner Sitzung am 25. Juni 2021 dem Gesetz zur Einführung eines Ausländerzentralregisters (AZR) zugestimmt, das der Bundestag am 20. Mai 2021 verabschiedet hatte. Demnach sollen künftig alle relevanten ausländerrechtlichen Daten in einem bundesweiten Register gebündelt werden. Die Daten sollen nur noch einmal erhoben, im AZR gespeichert, von dort in die jeweiligen Fachverfahren übernommen und bei Änderung automatisch aktualisiert werden. Derzeit sind verschiedene Behörden von Bund, Ländern und Kommunen mit der Verarbeitung personenbezogener Daten von Ausländern befasst. Diese erheben regelmäßig isoliert voneinander aber mitunter identische Daten, teilt der Bundesrat mit. Die wiederum werden nicht immer zentral gespeichert, da die erhebenden Stellen nur einen Teil dieser Daten an das AZR übermitteln dürfen. Der unzureichende Abgleich führe dazu, dass die nächste Behörde in der Prozesskette eine erneute Datenerhebung vornehmen und kurzfristig benötigte Dokumente aufwendig anfordern muss.
Daten im AZR zusammenführen
Das Gesetz soll nun die rechtlichen Voraussetzungen für eine Synchronität der Datenbestände schaffen. Dies gilt zum Beispiel für Ausweis- und Identifikationsdokumente, die von Ausländerinnen und Ausländern bereits im Original vorgelegt wurden und regelmäßig auch von anderen Behörden im Volltext kurzfristig benötigt werden. Zu ausländischen Ausweisdokumenten sollen sich künftig außerdem die Ergebnisse der Echtheitsprüfung speichern lassen. Eine zentrale Ablage und Dokumentation der Validität erlaube es anderen Behörden, die ihnen vorgelegten Ausweisdokumente mit den gespeicherten abzugleichen und auf eigene Echtheitsüberprüfungen zu verzichten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Der Bundestag hat den ursprünglichen Regierungsentwurf um eine Abstimmungsmöglichkeit mit der Bundesagentur für Arbeit erweitert, die das Verfahren für die Fachkräftezuwanderung beschleunigen soll, berichtet der Bundesrat weiter. Zudem habe der Bundestag die Voraussetzungen für die Datenspeicherung vor Beantragung eines Visums ergänzt. Das Gesetz zum AZR soll zu großen Teilen am 1. November 2021 in Kraft treten. Die Verpflichtung, Daten zukünftig ausschließlich im AZR zu speichern, soll nach einer Übergangszeit von zwei Jahren in Kraft treten, sodass die Länder mehr Zeit haben für die technische Umsetzung haben.
Register über Basisdaten von Unternehmen
Des Weiteren hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf für ein zentrales Register und bundeseinheitliche Wirtschaftsnummern zugestimmt. Die Bundesregierung will damit Bürokratie bei Unternehmen abbauen, die durch das mehrmalige Melden von Stammdaten an unterschiedliche Register entsteht. Momentan gebe es in Deutschland rund 120 einzelne Register mit Unternehmensbezug, die weitgehend unabhängig voneinander handeln und sich üblicherweise nicht austauschen. Viele Unternehmen werden in mehreren Registern – teilweise mit sich überschneidenden Daten und verschiedenen Identifikationsnummern – geführt. Dieses System sei fehleranfällig, zeitaufwendig und hoch bürokratisch. Künftig soll deshalb beim Statistischen Bundesamt ein Register über Basisdaten von Unternehmen errichtet und betrieben werden. Zur eindeutigen Identifikation erhalten Unternehmen mit Aufnahme in das Basisregister eine bundeseinheitliche Wirtschaftsnummer. Dafür hat die Bundesregierung laut eigenen Angaben nun die gesetzgeberischen Voraussetzungen geschaffen. Damit soll sich auch die Qualität der Registerdaten verbessern. Darüber hinaus soll die Verwaltung der Register durch die Vernetzung effizienter werden. Nach heutiger Planung könnte das Basisregister für Unternehmensstammdaten bis etwa 2024 betriebsreif sein, heißt es vonseiten der Bundesregierung. Das Entlastungspotenzial werde auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.
Identität kartenlos nachweisen
Auch hat der Bundesrat die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf mobilen Endgeräten gebilligt, die der Bundestag am 20. Mai 2021 beschlossen hatte. Wie der Bundesrat aus seiner Plenarsitzung berichtet, sollen Bürgerinnen und Bürger ihre Identität künftig einfach und nutzerfreundlich ohne Karte allein mithilfe ihres Smartphones oder eines Tablets nachweisen können – sei es, um ein neues Auto zuzulassen, den Wohnsitz umzumelden, oder die Abgabe der Steuererklärung zu erleichtern. Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises werde durch zwei Faktoren gewährleistet: Der erste Faktor sei eine sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Mit einer geeigneten Software wie der AusweisApp2 auf dem Smartphone oder Tablet sowie der Eingabe der Geheimnummer könne man sich dann elektronisch ausweisen. Allerdings müssen für die Datenübertragung bestimmte Anforderungen zur Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsmediums erfüllt werden. Deshalb sind möglicherweise nicht alle am Markt erhältlichen Smartphones oder Tablets für die Online-Ausweis-Funktion geeignet, heißt es in der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesbegründung. Nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen ist laut Bundesrat dabei ein wichtiges Element. Auch hierzu soll die Gesetzesänderung beitragen.
Änderungswünsche des Bundesrats aufgegriffen
Der Bundesrat weist außerdem darauf hin, dass der Bundestag den zugrundeliegenden Gesetzentwurf zum eID-Einsatz der Bundesregierung in einigen Punkten ergänzt und dabei auch Änderungswünsche des Bundesrates aus dessen Stellungnahme aufgegriffen hat. So werden die Länder befugt, den automatisierten Abruf von Lichtbild und Unterschrift über zentrale Datenbestände zu ermöglichen. Weitere Ergänzungen betreffen Regelungen zur Datenspeicherung – unter anderem durch die Kartenhersteller sowie Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger.
Die Bundesregierung legt das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor und organisiert anschließend die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt laut Bundesrat im Wesentlichen am 1. September 2021 in Kraft.
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