Sonntag, 16. August 2026

i-KfzStufe vier ist in Kraft getreten

[06.09.2023] Digital zulassen und losfahren – das soll mit der nun in Kraft getretenen Stufe vier der internetbasierten Fahrzeugzulassung möglich werden. Erstmals können auch juristische Personen die digitale Zulassung nutzen.
Mit Inkrafttreten der Stufe 4 von iKfz können Fahrzeuge nun in Echtzeit digital an-

Mit Inkrafttreten der Stufe 4 von iKfz können Fahrzeuge nun in Echtzeit digital an-, um- und abgemeldet werden.

(Bildquelle: sbmh765/123rf.com)

Zum 1. September 2023 ist die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung, i-Kfz gestartet. Wie das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) mitteilt, markiert dies den Start in den vollelektronischen Ablauf. Grundlage ist die nun in Kraft getretene Neufassung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) des BMDV. Das bedeutet: Fahrzeuge können nun in Echtzeit an-, um- und abgemeldet werden. Auch E-Kennzeichen, Oldtimerkennzeichen oder Saisonkennzeichen können online beantragt werden. Digital zugelassene Fahrzeuge können laut BMDV sofort und ohne Zeitverzug in Betrieb genommen werden. Für eine gelungene digitale Zulassung müssen lediglich Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein, der digitale Zulassungsbescheid mitgeführt werden und der vorläufige Zulassungsnachweis im Fahrzeug gut sichtbar ausgelegt sein. So dürfe das Fahrzeug in Deutschland zehn Tage ohne Plaketten und amtliche Dokumente am Straßenverkehr teilnehmen. Die richtige Plakette und andere erforderliche Unterlagen kommen per Post und müssen an das Auto angebracht werden.
Erstmals können außerdem juristische Personen wie Autohäuser und Versicherer die digitale Zulassung nutzen, zum einen über die jeweiligen Portale der Zulassungsbehörden und zum anderen über die so genannte Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Großkundenschnittstelle ermöglicht es laut BMDV, den beim KBA registrierten Großkunden im Massenverfahren Anträge vollelektronisch für sich und auch für Dritte abzuwickeln. Eine Antragstellung sei also künftig auch über das Autohaus, Versicherer oder andere Vermittler möglich. Die Anträge werden dann über das KBA an das Portal der zuständigen Zulassungsbehörde weitergeleitet und automatisiert bearbeitet.
In der Startphase wird das noch nicht für alle Zulassungsbehörden angeboten, erklärt das Ministerium des Weiteren. Die Kapazitäten sollen aber kontinuierlich erweitert werden. Auch arbeite das BMDV daran, die verbliebenen Medienbrüche zu beseitigen, indem zum Beispiel die papiergebundenen Fahrzeugdokumente digitalisiert werden.
Mit der Neufassung der FZV hat der Bund den Rechtsrahmen für das vollautomatisierte System geschaffen, heißt es vonseiten des Ministeriums. Es sei nun an den Ländern und Zulassungsbehörden, darauf umzustellen. „Das BMDV unterstützt sie dabei. Zum Start ist die Echtzeitzulassung bereits in den meisten Zulassungsbehörden verfügbar“, sagt Bundesminister Volker Wissing. Erwartet werden von dem neuen Ablauf Einsparungen beim Verwaltungsaufwand. Sie sollen in Form von reduzierten Gebühren an die Bürgerinnen und Bürger weitergegeben werden.





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