Dienstag, 10. Februar 2026

Baden-WürttembergMeilensteine beim Virtuellen Bauamt

[25.09.2023] In Baden-Württemberg hat das Kabinett den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen. Damit kann er nun im Landtag beraten werden. Die Plattform Virtuelles Bauamt stößt auf großes Interesse der Baurechtsbehörden.

Mit dem Projekt Virtuelles Bauamt wurden in Baden-Württemberg weitere wichtige Wegmarken erreicht. Das Landeskabinett gab grünes Licht für den Gesetzentwurf zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren. Ende April 2023 hatte die Landesregierung die erste Entwurfsfassung zur Anhörung freigegeben (wir berichteten). Die Rückmeldungen waren überwiegend sehr positiv. Mit dem jetzigen Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für die Beratung im Landtag. Bei Zustimmung des Parlaments könnten die Änderungen voraussichtlich zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft treten. Das teilt das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen mit.
Geplant seien Änderungen in der Landesbauordnung (LBO) und der zugehörigen Verfahrensverordnung (LBOVVO). Damit sollen Verfahren schneller und schlanker werden. Um Bearbeitungszeiten zu verkürzen, sollen Anträge und Bauvorlagen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden eingereicht werden und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert werden. Das ist dank des Virtuellen Bauamts ohne Zeitverzug möglich und wird rechtlich abgesichert.
Die Beteiligung angrenzender Nachbarinnen und Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. So werde es in nahezu allen Bundesländern bereits gehandhabt. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden. Auch nicht beteiligte Nachbarinnen und Nachbarn, die jedoch in ihren Belangen berührt sein könnten, müssen von den Baurechtsbehörden über deren Entscheidung informiert werden. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.

Virtuelles Bauamt im Beta-Test

Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekannt gegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchzuführen. Derzeit ist in der LBO noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben. Auch nach der aktuellen LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Ab 1. Januar 2025 soll dies allerdings verpflichtend sein, eine Einreichung in Papierform ist dann ausgeschlossen – die lange Frist soll Antragstellenden und Baurechtsbehörden einen weichen Übergang ermöglichen, so das Ministerium.
Die Plattform Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW) wird bereits seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch an die landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Die Lösung ist laut Ministeriumsangaben von der Antragstellung über die Bearbeitung bis hin zur Bekanntgabe der Entscheidung durchgängig digital. 191 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden im Land hätten sich bereits angemeldet. Seit Sommer laufen die ersten Tests unter Realbedingungen im Beta-Betrieb. Zehn Pilotbehörden erproben die Plattform bereits. Sukzessive sollen immer mehr Behörden als Beta-Tester hinzukommen, teilt das Ministerium mit. „Wenn es klappt, können die ersten Ende des Jahres bereits produktiv mit dem System arbeiten. Unser Ziel ist es, dass im nächsten Jahr alle Baurechtsbehörden das virtuelle Bauamt umfassend nutzen können“, sagte Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen.





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