Mittwoch, 9. September 2026

BauwesenKosten exakt abrechnen

[04.04.2024] Eine Öffnungsklausel in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ermöglicht künftig eine Abrechnung nach real benötigten Mengen. Die Software California von Anbieter G&W unterstützt diesen Umbruch im Abrechnungsprozess.
Software California: Bei fertigen Bauteilen wird die Abrechnung einfach abgehakt.

Software California: Bei fertigen Bauteilen wird die Abrechnung einfach abgehakt.

(Bildquelle: G&W Software)

Die Digitalisierung des Bauwesens – Stichwort: Building Information Modeling (BIM) – hat auch Auswirkungen auf die Abrechnung der benötigten Baumaterialien. War diese bislang nur nach den Regeln der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) üblich, so können Architekten und Ingenieure nun auch reale Mengen nach dem BIM-Modell abrechnen. Möglich macht dies die Einführung einer generellen Öffnungsklausel für die allgemeine technische Vorschrift für Mengenermittlung und Abrechnung. Architekten und Ingenieure vereinbaren hierfür mit dem Auftraggeber die Planung und Abrechnung des Projekts nach den realen Modellmengen. Arbeiten die Kostenplanenden mit dem durchgängigen AVA- und Baukosten-Management-System California, können sie den BIM-orientierten Ansatz schon in einer frühen Phase der Kostenplanung einsetzen. Das teilt der Hersteller, das Unternehmen G&W Software mit. Ausführende Unternehmen seien somit in der Lage, Angebote auf Basis der real geplanten Menge zu erstellen und bei Auftragsvergabe wiederum exakte Mengen der benötigten Materialien zu bestellen. Bei Fortschreiten der Bauausführung können im Modell die fertiggestellten Arbeiten markiert, nach Absprache mit dem Bauherren fakturiert und die Bezahlung initiiert werden. Eine aufwendige Erstellung des Aufmaßes entfalle somit. Ein Nebeneffekt einer solchen exakten Planung und sich daraus ergebender realer Mengen ist nach Angaben von G&W, dass den Planenden dadurch auch Werte für eine CO2-Bilanz oder ein Ressourcenregister zur Verfügung stehen.





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