MagdeburgNeuer Onlinedienst im digitalen Rathaus

Sondernutzungen kommunaler Grünflächen müssen zuvor beantragt werden.
(Bildquelle: brovector/123rf.com)
Die Nutzung öffentlicher Grünflächen über den allgemeinen Gebrauch hinaus ist in der Regel genehmigungspflichtig. Darunter fallen etwa Unterhaltungs-, Sport- und Kulturveranstaltungen, Filmarbeiten oder Maßnahmen zur Baustelleneinrichtung. So auch in Magdeburg, wo solche Sondernutzungen eine Ausnahmebewilligung in Form einer Nutzungserlaubnis voraussetzen. Eine solche Bewilligung muss beim Eigenbetrieb Stadtgarten und Friedhöfe der Stadt spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Pünktlich zum Beginn der Veranstaltungssaison hat die Stadt Magdeburg dafür einen neuen Onlinedienst gestartet: Zu finden ist der Antrag zur Sondernutzung von Grünanlagen im Verwaltungsportal der Stadt, dem so genannten Digitalen Rathaus. Im Digitalen Rathaus sind auch umfangreiche Informationen zum Thema hinterlegt. „Wir freuen uns sehr, dass die Beantragung der Sondernutzung für Vereine, Privatpersonen und Unternehmen im Sinne der Digitalisierung vereinfacht wurde. Damit haben wir einen Service initiiert, der die Prozesse für alle Beteiligten optimiert und somit eine effiziente Antragsstellung und Abarbeitung verspricht“, so der Leiter des Eigenbetriebes Stefan Matz.
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