Donnerstag, 10. September 2026

DarmstadtBeteiligung an BOS-Funk

[12.12.2022] In Darmstadt werden künftig Stadtpolizei und Krisenstab per BOS-Funk kommunizieren. Dadurch wird eine direkte Kommunikation der Polizisten untereinander, mit der Landespolizei, der Feuerwehr und einzelnen Leitstellen möglich. Auch die Kommunikation bei Stromausfall oder Netzüberlastung bleibt damit möglich.

Darmstadt wird sich am BOS-Funk beteiligen. Wie die hessische Kommune mitteilt, hat das jetzt der Haupt- und Finanzhaushalt der Wissenschaftsstadt beschlossen. Der Magistrat habe bereits im November zugestimmt. Ordnungsdezernent Paul Wandrey sieht darin einen wichtigen Schritt zur weiteren Professionalisierung der Stadtpolizei. „Die Kolleginnen und Kollegen freuen sich sehr über die Einführung und sehen darin eine große Unterstützung ihrer Arbeit“, sagt er. Der BOS-Funk wird eine direkte Kommunikation der Stadtpolizisten untereinander sowie mit der Landespolizei, der Feuerwehr und einzelnen Leitstellen ermöglichen, kündigt die Stadt an. Aktuell kommuniziere die Stadtpolizei noch mit konventionellen Mobiltelefonen. „Der BOS-Funk steht auch in Krisensituationen zur Verfügung und ermöglicht eine Kommunikation auch beim Ausfall oder einer Überlastung von Handynetzen“, erklärt Wandrey. „Selbst wenn die übrigen Kommunikationswege aufgrund eines Stromausfalls zum Erliegen kommen, ist die Nutzung des Digitalfunks BOS weiterhin möglich. Damit ist er ein wichtiges Instrument, um Informationswege innerhalb von Verwaltung und Hilfsdiensten und letztlich auch zur Bevölkerung sicherzustellen.“ Zusätzlich zur Stadtpolizei wird der Krisenstab mit BOS-Funk ausgestattet, teilt Darmstadt mit.
Bis in das Jahr 2021 war die Nutzung des BOS-Funks der Landespolizei, den Feuerwehren sowie den Katastrophenschutz- und weiteren Hilfsorganisationen vorbehalten. Mit der Funkrichtlinie Digitalfunk BOS vom 7. Juli 2021 hat die Landesregierung die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass auch kommunale Ordnungsbehörden am Digitalfunk BOS teilnehmen dürfen. Die notwendigen Anschaffungen sollen im zweiten Quartal 2023 getätigt werden.





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