Montag, 2. März 2026

OnlinezugangsverbesserungsgesetzChance für moderne Verwaltungsangebote

[19.01.2017] Das neue Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) soll einen einheitlichen Zugang zu digitalen Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung schaffen. Das Unternehmen cit befürwortet die Entwicklung und rät, zügig mit der Umsetzung eigener und vor allem nutzerfreundlicher Angebote zu beginnen.
cit sieht im neuen Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) eine Chance für mehr moderne Verwaltungsangebote.

cit sieht im neuen Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) eine Chance für mehr moderne Verwaltungsangebote.

(Bildquelle: Q.pictures/pixelio.de)

Mit einer Grundgesetzänderung und dem Onlinezugangsverbesserungsgesetz (OZG) hat das Bundeskabinett den Weg für eine Modernisierung der deutschen Verwaltung bereitet. Demnach sollen innerhalb der nächsten fünf Jahre möglichst viele Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen nicht nur online angeboten, sondern vor allem auch einfach und schnell gefunden werden können. Zu diesem Zweck plant der Bund die Einrichtung eines Verwaltungsportals, das den vollständigen Zugang zu allen online verfügbaren Verwaltungsleistungen ermöglichen soll. Das OZG regelt die weitere Ausgestaltung der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Das Unternehmen cit begrüßt die Initiative. „Die Bestrebungen zur Modernisierung der Verwaltung gehen auf jeden Fall in die richtige Richtung“, sagt cit-Geschäftsführer Klaus Wanner. „Dabei ist der zentrale Zugang über ein virtuelles Portal nur ein wichtiger Aspekt. Letztlich müssen die dahinterliegenden Online-Prozesse modernen Anforderungen zur Benutzerführung und Medienbruchfreiheit gerecht werden. Gerade weil Verwaltungsleistungen nicht jeden Tag genutzt werden, muss die Bedienung einfach und das Nutzererlebnis überzeugend sein.”

Nicht warten, starten

Städte wie Hamburg, Nürnberg oder Erfurt, die bereits vor einigen Jahren eine konkrete E-Government-Strategie entwickelt haben und diese konsequent verfolgen, werden mit der gesetzlichen Verpflichtung, alle rechtlich und tatsächlich geeigneten Verwaltungsleistungen binnen fünf Jahren online anzubieten, keine Probleme haben, heißt es vonseiten cit. Alle anderen seien jetzt jedoch zum Handeln aufgefordert. „Die Kommunen sollten sofort damit beginnen, etwas zu tun, damit sie innerhalb des geforderten Zeitraums fertig werden und an das geplante einheitliche Portal angebunden werden können”, meint Klaus Wanner. Finale und definitive Vorgaben seitens des Bundes zum geplanten Portalverbund werden seiner Einschätzung nach noch auf sich warten lassen. Die Kommunen sollten daher nicht auf den Bund warten, sondern ihre eigenen Systeme und Verfahren vorbereiten. Wanner: „Moderne Software-Lösungen werden sich leicht in später vom Bund definierte Schnittstellen einpassen können. Die Hauptaufgabe ist zunächst die Vereinheitlichung, Öffnung und benutzerfreundliche Gestaltung der Fachverfahren sowie ein übergreifendes, einheitliches Antrags- und Fall-Management.” Dazu gehöre auch der Einsatz moderner, assistentengestützer Formulare. Denn diese fragen nur die Informationen ab, die tatsächlich notwendig sind, leiten die Nutzer intuitiv durch den Ausfüllprozess, lassen Prozesse durch die Einbindung von eID und E-Payment medienbruchfrei abschließen und unterstützen sämtliche Browser sowie mobile Endgeräte.





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