BayernDigitaler Bauantrag auf dem Vormarsch

Der digitale Bauantrag des Freistaats Bayern erleichtert die Bauantragstellung und vereinfacht die Bearbeitung durch die Bauaufsichtsbehörden.
(Bildquelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr)
Bayern zieht eine positive Zwischenbilanz bei der Einführung des digitalen Bauantrags. Bis Ende 2024 war es bereits bei 93 Bauaufsichtsbehörden im Freistaat möglich, einen digitalen Bauantrag zu stellen, seit Januar 2025 sind 13 weitere Behörden hinzugekommen. Zu den Teilnehmern im neuen Jahr gehören unter anderem die Landratsämter Coburg, Dillingen a.d. Donau und Haßberge sowie die Städte Deggendorf, Germering und Waldsassen. Insgesamt decken die beteiligten Bauaufsichtsbehörden nach Angaben des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr über 90 Prozent der bayerischen Bevölkerung ab.
Bauminister Christian Bernreiter sagt: „Die Erfahrungen mit dem digitalen Bauantrag sind durchweg positiv. Die Zahlen zeigen, dass diese digitale Möglichkeit von den Planerinnen und Planern gerne angenommen wird. Das digitale Verfahren erleichtert ihnen die Bauantragstellung und den Bauaufsichtsbehörden die Bearbeitung.“ Bayerns Digitalminister Fabian Mehring betont die Vorteile der Digitalisierung: „Mit dem digitalen Bauantrag bauen wir Hürden für die Antragstellerinnen und Antragsteller ab und beschleunigen die Bearbeitung ihrer Anträge im Sinne einer schlanken, unbürokratischen und effizienten Verwaltung. Das ist ein echter Standortvorteil für unsere heimische Bauwirtschaft.“
Der Digitale Bauantrag für Bayern wurde vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales und des IT-Dienstleistungszentrums Bayern entwickelt. Ziel ist es, den Anwendungsbereich nach und nach zu erweitern, bis der Digitale Bauantrag flächendeckend in Bayern zur Verfügung steht. Bauminister Bernreiter erklärt: „Ich hoffe, dass der digitale Bauantrag bald auch in den übrigen Städten und Gemeinden eingeführt wird. Dabei stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite.“
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