SchwerinGewerbesteuerbescheid wird digital

Bürokratieabbau bei der Gewerbesteuer: Schwerin stellt Bescheide künftig auf Wunsch papierlos zu.
(Bildquelle: olgaddemina/123rf.com)
In Mecklenburg-Vorpommerns Landeshauptstadt Schwerin können Gewerbetreibende ihren Gewerbesteuerbescheid ab sofort digital empfangen. Damit entfällt die bisherige Papierform, und der gesamte Vorgang kann schneller, effizienter und ressourcenschonender abgewickelt werden, so die Stadt. „Der digitale Bescheid stellt einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zu einer modernen, serviceorientierten Verwaltung dar“, betont der zuständige Finanzbeigeordnete Silvio Horn. „Nicht nur die beteiligten Unternehmen, sondern auch die Stadtkasse sparen so Zeit, Papier und Versandkosten. Die Umstellung ist also ein echter Gewinn für alle Beteiligten.“
Zuletzt haben im Jahr 2025 rund 8.000 Gewerbesteuerbescheide die Poststelle der Landeshauptstadt verlassen. Immer wieder kommt es vor, dass Adressen nicht mehr aktuell sind und Bescheide als Postrückläufer zurückkommen. Daraus entsteht zusätzlicher Bearbeitungsaufwand für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Gewerbesteuer. Mit der digitalen Übermittlung gehöre dieses Problem der Vergangenheit an.
Verarbeitung in kommunalen Fachverfahren
Die Finanzämter in Mecklenburg-Vorpommern stellen die Gewerbesteuerdaten den Gemeinden elektronisch zur Verfügung. Dort werden sie aus einem gesicherten Portal der Finanzverwaltung abgerufen und in den kommunalen Fachverfahren verarbeitet, teilt die Stadt Schwerin weiter mit. Für Unternehmen und Steuerberater bedeutet dies einen medienbruchfreien Ablauf: von der Einreichung der Gewerbesteuererklärung über ELSTER bis hin zum digitalen Abruf des Bescheids über „Mein Unternehmenskonto“.
In Schwerin sind nun alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für den digitalen Versand geschaffen. Steuerpflichtige und deren Bevollmächtigte können den Gewerbesteuerbescheid direkt über ihr individuelles ELSTER-Postfach erhalten. Voraussetzung ist eine einmalige Bekanntgabevollmacht an die Landeshauptstadt, die über „Mein ELSTER“ in der Anlage Bekanntgabe abgerufen werden kann. Die unterzeichnete Vollmacht wird beim Fachdienst Finanzwirtschaft, Stadtkasse im Stadthaus hinterlegt. Sie gilt unbefristet, kann aber jederzeit widerrufen werden.
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