Nordrhein-WestfalenDrei Jahre Servicekonto.NRW

Rückblick: Land und Kommunen haben 2017 beschlossen, das Servicekonto.NRW gemeinsam zu betreiben.
v.l.: Prof. Dr. Andreas Engel, KDN; Nordrhein-Westfalens CIO Hartmut Beuß; Andreas Wohlan, Städte- und Gemeindebund NRW; Dr. Marco Kuhn, Landkeistag NRW
(Bildquelle: krz)
Vor drei Jahren unterzeichneten das Land Nordrhein-Westfalen und die Kommunen eine Absichtserklärung zum gemeinsamen Betrieb und der Weiterentwicklung des Servicekonto.NRW (wir berichteten). Auslöser dafür war das E-Government-Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, das die Kommunen seit 2018 verpflichtet, ihren Bürgern ein Verfahren zur Online-Identifizierung anzubieten, teilt das Kommunale Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (krz) in einem Rückblick zu den Anfängen des Angebots mit. Nach der Präsentation einer ersten Version auf der CeBIT erfolgte im September 2017 bereits die Online-Schaltung des Serivcekonto.NRW (wir berichteten).
Ähnlich wie ein Social-Media-Account kann das Servicekonto.NRW plattformübergreifend als Zugangskennung genutzt werden, informiert das krz. Nach einer einmaligen Registrierung könnten Bürger mit der so geschaffenen digitalen Identität sämtliche Online-Verfahren von Land und Kommunen nutzen.
Als einer von fünf Partnern innerhalb des Dachverbands KDN sei das krz sowohl an der frühen Entwicklung des Servicekontos.NRW im Jahr 2015, als auch an den jüngsten Weiterentwicklungen der Anwendung beteiligt gewesen. Aktuell befinde sich die Zusammenschaltung der Servicekonten einzelner Bundesländer im Rahmen einer Interoperabilität in der Entwicklung. So werde es beispielsweise möglich sein, mit einem Servicekonto aus NRW einen Dienst in Bayern in Anspruch zu nehmen. Auch eine Postkorbfunktion im Servicekonto.NRW sei geplant.
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