HamburgDSGVO wirft ihre Schatten voraus

26. Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten: Datenschutzgrundverordnung bestimmender Faktor.
(Bildquelle: HmbBfDI)
Die gesetzlichen Neuerungen der ab Mai 2018 europaweit geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werfen ihre Schatten voraus. Die damit einhergehende Umstellung und Neujustierung war auch für die Behörde des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) in den vergangenen beiden Jahren ein bestimmender Faktor. Das teilte die Behörde anlässlich der Vorstellung ihres aktuellen Tätigkeitsberichts 2016/2017 mit. „Im Datenschutz bleibt 2018 kein Stein auf dem anderen“, erklärte Hamburgs Datenschutzbeauftragter Johannes Caspar. Ob und inwieweit es Unternehmen, aber auch Aufsichtsbehörden gelinge, die neuen Regelungen und daraus erwachsenden Aufgaben und Pflichten zeitgerecht umzusetzen, müsse sich noch zeigen. „In Hamburg bleibt die Situation der Aufsichtsbehörde auch weiterhin sehr angespannt“, so Caspar weiter. „Nach einem erneuten Anstieg der Eingabenzahlen im Jahr 2017 auf ein neues Jahreshoch wird es sehr schwer werden, die mit der DSGVO verbundenen Aufgaben zeitgerecht zu bewältigen. Das alles darf aber nicht von der Tatsache ablenken, dass mit Geltung der neuen Regelungen im Datenschutz auf EU-Ebene eine neue Zeitrechnung beginnt. Datenschutz ist kein Selbstzweck zur Aufblähung von Behördenstrukturen, sondern dient direkt dem Schutz der Privatsphäre von Bürgerinnen und Bürgern. Dass dieser immer schwerere und komplexere Anforderungen stellt, zeigen die vielen Baustellen der vergangenen beiden Jahre: Die Durchsetzung der Anforderungen der Datensicherheit in den Behörden, die Kontrolle der rechtmäßigen Datenhaltung der Polizei oder zahlreiche gerichtliche Verfahren mit Beteiligung von internationalen Konzernen, die ihren Hauptsitz in der Hansestadt haben – Datenschutz ist längst zu einem Mega-Thema in Staat und Gesellschaft geworden, das unser aller Zukunft betrifft.“
Nicht zuletzt um den neuen Herausforderungen Rechnung zu tragen, wurde auch das Konzept des Tätigkeitsberichts des HmbBfDI erneuert. Wie die Behörde meldet, werden im aktuellen 26. Tätigkeitsbericht die wesentlichen Punkte nicht mehr thematisch nach Sachbereichen gegliedert, sondern nach rein output-orientierten Kriterien. So bilden Prüfungen, Berichte, rechtsverbindliche Anordnungen und Bußgelder, Beratungen und Datenschutzkommunikation sowie Informationen zur Behörde die Hauptkapitel. Dies soll den Bericht besser lesbar, verständlicher und insgesamt transparenter machen. Der Bericht steht als PDF zum Download bereit.
http://www.datenschutz-hamburg.de
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