OsnabrückEfA-Lösung für Bauanträge

Mit dem Wechsel erfüllt Osnabrück gesetzliche Vorgaben und bietet den Antragstellenden einen modernen digitalen Service.
(Bildquelle: dookdui/123rf.com)
Zum 1. August 2025 können Bauanträge in Osnabrück nur noch über die für das Land Niedersachsen entwickelte Digitale Baugenehmigung übermittelt werden. Wie die Stadt mitteilt, sind ab diesem Datum auch Anträge auf Bauvorbescheid, Abweichungen sowie Mitteilungen ausschließlich über die Einer-für-Alle (EfA)-Lösung einzureichen. Soweit die Prüfung bautechnischer Nachweise erforderlich sei, erfolgen die Kommunikation und die Übermittlung der Standsicherheitsnachweise und Bewehrungspläne separat über die Elektronische Bautechnische Prüfakte (ELBA). Hierdurch können Aufsteller und Prüfer laut Osnabrück wie gewohnt direkt kommunizieren.
Der neue Dienst stelle jeder einreichenden Person einen digitalen Vorgangsraum zur Verfügung. Dort können verschiedene Baumaßnahmen vorbereitet, eingereicht und verwaltet werden. Auch die gesamte Kommunikation mit der Bauaufsichtsbehörde sowie das Nachreichen von Bauvorlagen erfolgen zentral über diesen Bereich. Bereits eingereichte und noch nicht beschiedene Anträge werden weiterhin über die bislang eingesetzte Baugenehmigungslösung abgewickelt.
Der Wechsel erfolgt nach Angaben der Stadt auf Grundlage der zum 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), die digitale Antragsverfahren zur Regel gemacht hat. Auch das Onlinezugangsgesetz (OZG) werde berücksichtigt. Osnabrück erfülle somit gesetzliche Vorgaben und biete den Antragstellenden zugleich einen modernen digitalen Service.
Wer diesen nutzen will, braucht ein Nutzerkonto zur Authentifizierung. Die Identifizierung erfolge wahlweise über die Onlineausweisfunktion des Personalausweises (eID-Service) oder mit einem ELSTER-Zertifikat. Alle Bauvorlagen, deren Inhalte nicht von der einreichenden Person stammen – beispielsweise Gutachten, Brandschutzkonzepte oder statische Nachweise – müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (qeS) versehen werden. Die Einreichung erfolge im Anschluss zentral über den Vorgangsraum oder über die separate Plattform ELBA.
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