Nordrhein-WestfalenElektronische Gewerbeanmeldung

In Nordrhein-Westfalen können Gewerbe künftig auch elektronisch angemeldet werden.
(Bildquelle: Fotolia.com@Stockfotos-MG)
In Nordrhein-Westfalen können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeigen künftig über die Web-Seiten der Wirtschaftskammern und das neue Gewerbe-Service-Portal.NRW an die Ordnungsbehörden versenden. „15 Jahre lang gab es vergebliche Versuche, nun haben wir gemeinsam mit den Kammern und den Kommunen den Durchbruch geschafft: Wer in Nordrhein-Westfalen ein Gewerbe anzeigen will, kann dies künftig bequem rund um die Uhr online machen“, kündigt Wirtschafts- und Digitalminister Professor Andreas Pinkwart an. „So machen wir das Gründen einfacher, schneller und digitaler, damit den jungen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für den Aufbau ihres Geschäfts bleibt. Und das ist erst der Anfang: In den kommenden Monaten erweitern wir die Funktionalitäten unseres neuen Portals, damit mehr und mehr Behördengänge digital erledigt werden können. Damit sind wir weiter als andere – und sind bundesweit Vorreiter in der durchgängig digitalen Weiterleitung und Bearbeitung in vielen Kommunen.“ Wie das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie mitteilt, soll die neue Plattform Zugang zu allen Dienstleistungen des Portals des Einheitlichen Ansprechpartners NRW (EA NRW) bieten. Betrieben werde es vom Land, während das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern sowie den Handwerkskammern die Inhalte beisteuere. Geplant sei, weitere Verfahren auch aus dem Bereich der Wirtschaftskammern, zum Beispiel die Eintragung in die Handwerksrolle und weitere gewerberechtliche Erlaubnisverfahren, in das Portal zu integrieren. Bis Ende 2018 sollen alle nordrhein-westfälischen Kommunen angebunden sein und diese Leistungen unentgeltlich nutzen. Die Eingaben über das Portal werden die Kammern und Ordnungsbehörden der Kommunen laut der Meldung elektronisch weiterleiten und digital bearbeiten. „Digitalisierung bedeutet nicht, dass die Verwaltung elektronische Informationen annimmt, ausdruckt und dann analog bearbeitet“, erläutert hier Pinkwart. „Wir versetzen die Behörden vielmehr in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren.“ Der weitere Zeitplan sieht laut Ministeriumsangaben vor, dass sich ab dem 1. Oktober 2018 Bürger und Einzelunternehmen über das Bürger-Service-Konto authentifizieren, weitere digitale Dienste und die elektronische Bezahlfunktion nutzen können. Zum 1. Januar 2019 ist der Start eines neuen Unternehmens-Service-Kontos vorgesehen, über das Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen digitale Services in Auftrag geben und per E-Payment bezahlen können. Personen- und unternehmensbezogene Daten lassen sich dabei nach einmaliger Eingabe für viele Verwaltungsvorgänge nutzen.
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