BayernFörderwesen wird digital

Einen Antrag auf staatliche Förderung stellen soll in Bayern künftig so einfach sein wie Onlineshopping.
(Bildquelle: audiohead/123rf.com)
In Bayern hat der Ministerrat beschlossen, die staatlichen Förderverfahren zu modernisieren und zu digitalisieren. Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach begrüßte den Beschluss. Das Staatsministerium für Digitales will nun einen Förderfinder entwickeln, der die Suche nach passenden Angeboten deutlich vereinfachen soll. Damit solle ein Antrag auf eine staatliche Förderung „so einfach wie Onlineshopping“ werden, sagte Gerlach. Davon könnten die Bürger und auch die Wirtschaft in Bayern profitieren.
Ziel der beschlossenen Maßnahmen ist die durchgängige Digitalisierung von Förderverfahren sowie eine Vereinheitlichung von Antrags- und Fachverfahren. Damit sollen die Verfahren beschleunigt sowie Fördermittel gezielter und effizienter vergeben werden. Das Digitalministerium will dazu laut eigenen Angaben in Zusammenarbeit mit den anderen Ressorts eine volldigitale Lösung definieren und beschaffen. Diese Software-Lösung soll eine schnellere Umsetzung von Förderprogrammen mit bürger- und unternehmensfreundlicher Antragstellung, effizienter Vorgangsbearbeitung, zeitaktuellem Monitoring und kürzerer Bearbeitungszeit ermöglichen.
Zentrale Software-Lösung für alle Ressorts
In einem bayerischen Pilotprojekt soll für eine komfortable Suche von Förderangeboten der Finder umgesetzt werden. Zusätzlich soll dort bereits eine erste Vorabprüfung der Förderfähigkeit möglich sein. Für die volldigitale Abwicklung des Förderverfahrens soll eine für alle Ressorts nutzbare Software-Lösung entwickelt werden. Über diese zentrale Software soll die gesamte Förderkette digital abgebildet werden – von der Antragstellung über die Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung und Verwendungsprüfung. Langfristiges Ziel ist, dass alle Förderprogramme des Freistaats über dieses Fördermodul abgewickelt werden können. Parallel sollen auch organisatorische Maßnahmen getroffen werden, die für eine Umsetzung der Software notwendig sind. Dazu gehören die Vereinheitlichung von Voraussetzungen für Förderverfahren, die Beseitigung rechtlicher Digitalisierungshemmnisse wie dem Schriftformerfordernis sowie die Abstimmung der Geschäftsprozesse im Förderwesen.
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