EDV ErmtraudGaststätte online anmelden

Neues Gesetz und Onlinedienst sollen die Anmeldung eines vorübergehenden Gaststättengewerbes vereinfachen.
(Bildquelle: aukid/123rf.com)
Anfang dieses Jahres ist in Baden-Württemberg ein neues Gaststättengesetz in Kraft getreten. Statt des bisherigen Erlaubnisverfahrens gilt damit in vielen Bereichen ein Anzeigeverfahren. Das soll Abläufe vereinfachen und bürokratische Hürden reduzieren. So werden beispielsweise „stehende Gaststätten“ nur noch als Gewerbeanzeige erfasst (anstatt zusätzlicher Antrags- und Erlaubnisprüfung), „ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass“ ist nur noch fristgerecht anzuzeigen, wobei eine deutlich geringere Anzahl an Angaben abgefragt wird.
Damit steigt nach Angaben von EDV Ermtraud der Bedarf der Kommunen an klaren, digitalen und praxistauglichen Verfahren. Um die gesetzlichen Änderungen schnell in funktionierende Verwaltungsabläufe zu übersetzen, hat das Unternehmen deshalb eine Webanwendung entwickelt, mit der Anzeigen im Zusammenhang mit dem neuen Landesgaststättengesetz online vorbereitet und eingereicht werden können.
Behörden profitieren dabei laut Hersteller von digital übermittelten, strukturierten Daten und einem effizienteren Bearbeitungsablauf, was Medienbrüche reduziere und Verwaltungsprozesse spürbar vereinfache. Die neue Webanwendung ergänze das Gewerberegister geve|5 von EDV Ermtraud, könne aber auch in Verbindung mit anderen Fachverfahren genutzt werden.
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