Montag, 2. März 2026

NKRJahresbericht 2017

[13.07.2017] In seinem Jahresbericht macht der Nationale Normenkontrollrat (NKR) erneut auf den dringenden Handlungsbedarf Deutschlands im Bereich E-Government aufmerksam. Bis September will der NKR Vorschläge entwickeln, wie ein bürger- und unternehmensfreundliches Daten-Management aussehen könnte.
Der Vorsitzende des Normenkontrollrats Johannes Ludewig übergibt den Jahresbericht 2017 des NKR an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

Der Vorsitzende des Normenkontrollrats Johannes Ludewig übergibt den Jahresbericht 2017 des NKR an Bundeskanzlerin Angela Merkel.

(Bildquelle: Bundesregierung/Steffen Kugler)

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat jetzt seinen Jahresbericht 2017 vorgelegt. Der Bericht steht unter dem Motto „Bürokratieabbau. Bessere Rechtsetzung. Digitalisierung. Erfolge ausbauen – Rückstand aufholen“. Er enthält laut NKR aktuelle Informationen zu Bürokratie- und Kostenbelastungen neuer gesetzlicher Regelungen der Bundesregierung in den zurückliegenden zwölf Monaten. Neben der Bilanz ordnet der NKR die Entwicklungen der 18. Legislaturperiode ein und gibt Empfehlungen für die 19. Legislaturperiode. „Der Bericht zeigt eine positive Veränderung in der Gesetzgebung hin zu einem besseren Kostenbewusstsein“, sagt der NKR-Vorsitzende Johannes Ludewig. „Erfreulich ist auch, dass Maßnahmen zur Kostenbegrenzung, wie beispielsweise die One-in-one-out-Regel, Wirkung zeigen. Das ist eine gute Grundlage, auf der in der neuen Legislaturperiode erfolgreich weitergearbeitet werden kann.“ Die gesetzlichen Folgekosten haben sich laut dem Normenkontrollrat in den vergangenen vier Jahren nur geringfügig erhöht. Dringenden Handlungsbedarf sieht der NKR weiterhin beim Thema E-Government. „Bei der Digitalisierung der Verwaltung liegt Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern immer noch weit zurück“, so Ludewig. „Neue Chancen bringt das Onlinezugangsgesetz. Diese Entwicklung muss in der kommenden Legislaturperiode mit Nachdruck vorangetrieben werden.“ Der Erfolg des Portalverbunds wird laut Ludewig von der tatsächlichen Umsetzung abhängen. „Nötig sind eine verbindliche Steuerung, ausreichende Ressourcen und die enge Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Nur dann werden Bürger und Unternehmen im Alltag von dem direkten und effizienten Zugang zur Verwaltung profitieren“, so der NKR-Vorsitzende weiter. Ein Hindernis für die Digitalisierung der Verwaltung sieht der Nationale Normenkontrollrat in der zersplitterten deutschen Registerlandschaft. Die Güte der vorhandenen Informationen und deren Verknüpfung lasse zu wünschen übrig. Nur wenn die deutsche Registerlandschaft nachhaltig modernisiert wird, könne der Austausch der Verwaltung mit Bürgern und Wirtschaft tatsächlich effizient und bürgerfreundlich sein. Der NKR will bis September in seinem diesjährigen Gutachten Vorschläge entwickeln, wie ein bürger- und unternehmensfreundliches Daten-Management aussehen könnte.





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