Mittwoch, 13. August 2025

Hessen/BayernKooperation im E-Government

[17.03.2016] Um die geplanten Entwicklungen im Bereich E-Government umzusetzen, kooperiert Hessen künftig mit dem Freistaat Bayern. Das Bundesland erhält die Nutzungsrechte an Bayerns Basisdiensten und bringt im Gegenzug seine Erfahrungen aus dem Bereich des Fall- und Antragsmanagements ein.

Hessen und Bayern kooperieren künftig im Bereich E-Government. Eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten Hessens Innenminister Peter Beuth sowie der bayrische Finanzstaatssekretär Albert Füracker am 16. März im Rahmen der CeBIT 2016. Laut Angaben des hessischen Ministeriums des Innern und für Sport plant das Bundesland unter dem Titel „Digitale Verwaltung Hessen 2020“ unter anderem eine Reihe elektronischer Serviceleistungen mit einem modernen Bürger- und Unternehmensservice bereitzustellen. Ziel ist ein Servicekonto mit elektronischem Postfach, Bezahlmöglichkeit, einem Antragsmanagement für Online-Verwaltungsprozesse und einem leistungsfähigen Web-Shop. „Durch unser hessisches Servicekonto wollen wir es unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen ermöglichen, die hessische Verwaltung künftig einfach, schnell und sicher sowie über 24 Stunden an sieben Tagen in der Woche erreichen zu können“, erklärt Innenminister Beuth. Um dies umzusetzen, erhält Hessen vom Freistaat Bayern die Nutzungsrechte an dessen Basisdiensten, wie beispielsweise die zentrale Authentifizierung und die rechtssichere elektronische Erreichbarkeit. Im Gegenzug bringt Hessen seine mehrjährigen Erfahrungen aus dem Bereich des Fall- und Antragsmanagements mit Unternehmen, Kammern, Verbänden und Vereinen in die Zusammenarbeit ein und wird sich aktiv an der Weiterentwicklung der digitalen Abwicklung von Verwaltungsdienstleistungen beteiligen. „Diese Zusammenarbeit ist die erste Kooperation unter Ländern nach Artikel 91c Absatz 3 des Grundgesetzes und damit ein Novum in der deutschen Verwaltung“, so Innenminister Peter Beuth. Albert Füracker ergänzt: „Unser Ziel ist es, den digitalen Verwaltungskreislauf zu schließen. Verwaltungsdienstleistungen sollen digital beantragt werden können – unabhängig ob staatlich oder kommunal. Das spart Fahrt- und Wartezeiten und somit Zeit und Geld.“ (ve)





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