Samstag, 7. Februar 2026

OZGLänder drängen auf Weiterentwicklung

[22.02.2022] In einem gemeinsamen Positionspapier an die Bundesregierung fordern Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen das Onlinezugangsgesetz (OZG) passgenau weiterzuentwickeln. Auch müsse das Gesetz zu den Kommunen gebracht werden.

Neun deutsche Bundesländer drängen bei der Bundesregierung auf eine Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Davon berichtet das Bayerische Staatsministerium für Digitales. In einem von Bayern initiierten Positionspapier schreiben demnach Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen fünf Punkte für das weitere Vorgehen bei der Verwaltungsdigitalisierung fest. Sie fordern nicht nur die qualitative Weiterentwicklung des OZG, sondern auch eine effizientere und transparentere Steuerung sowie Finanzierung. Zudem müssten die so genannten EfA-Leistungen (Einer für Alle) wettbewerbskonform weiterentwickelt, das Gesetz in die Fläche und zu den Kommunen gebracht sowie der OZG-Rechtsrahmen zeitnah föderal weiterentwickelt werden.
„Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine unserer größten Herausforderungen“, erklärt Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach. „Das Onlinezugangsgesetz war hier eine erste, wichtige Weichenstellung. Jetzt geht es darum, den nächsten Schritt zu machen. Wir müssen vor allem die Kommunen bei der OZG-Umsetzung mitnehmen. Sie sind das Gesicht der Verwaltung bei den Bürgerinnen und Bürgern. Der Bund ist jetzt gefordert, das OZG passgenau und zielorientiert weiterzuentwickeln.“ In dem von Bayern initiierten Positionspapier begrüßen die Länder den Fahrplan des Bundes für die Erarbeitung von Eckpunkten für ein OZG 2.0. Die fünf Punkte des Papiers seien essenziell für die Weiterentwicklung des Onlinezugangsgesetzes und daher aus Sicht der beteiligten Länder notwendiger Bestandteil einer konsensual von Bund und Ländern getragenen Agenda für die künftige OZG-Umsetzung.





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