OZG 2.0Neue DNA verankern

Das OZG 2.0 muss eine neue Genetik vorweisen.
(Bildquelle: natali_mis/stock.adobe.com)
Noch nicht einmal ein Jahrzehnt ist das Onlinezugangsgesetz (OZG) alt, doch wurden inzwischen ausreichend Erfahrungen mit seiner Umsetzung gesammelt. Eine Erkenntnis: Das Gesetz hat seinen Namen viel zu wörtlich genommen. Bei einer Novellierung musste es darum gehen, die Genetik des OZG zu verändern und darin den Gedanken vollständig digitaler, medienbruchfreier Prozessketten, also die Ende-zu-Ende-Digitalisierung, zu verankern. Das Änderungsgesetz des Bundes zum OZG hat im Frühjahr im Bundesrat nicht die erforderliche Mehrheit erhalten, weil grundlegende Anliegen der Länder seit mehr als einem Jahr unbeachtet blieben (43455+wir berichteten). Es war wichtig und richtig, den ursprünglichen Gesetzentwurf in den Vermittlungsausschuss zu schicken und dort zu beraten. Im Ergebnis konnten wir Länder gemeinsam mit dem Bund wesentliche Verbesserungen in zentralen Bereichen des Gesetzes erreichen. Für Schleswig-Holstein war im Detail besonders wichtig, dass durch das Vermittlungsergebnis ein sonst drohender Rückschritt bei der Digitalisierung im Land verhindert werden konnte. Kommunen und Land bieten in Schleswig-Holstein derzeit 160 Online-Dienste auf dem zentralen Serviceportal an. Das interoperable Landes-Servicekonto nutzen deutlich mehr als 200.000 Bürgerinnen und Bürger und damit rund sieben Prozent der Bevölkerung. Das ist gemessen an der Bevölkerungszahl ein doppelt so hoher Nutzungsgrad wie bei der BundID. Die Postfächer der Bürger-, Unternehmens- und Behördenkonten lassen eine komfortable, bidirektionale Kommunikation zwischen Bürger und Verwaltung zu.
Die infrastrukturelle Basis ist geschaffen
Infrastrukturelle Basis dafür ist die Online-Service-Infrastruktur, die von einer föderalen Kooperation mit den Ländern Hamburg, Bremen und Sachsen-Anhalt getragen sowie nach den Prinzipien der gemeinsamen Nutzung, Interoperabilität und gemeinschaftlicher Finanzierung entwickelt und betrieben wird. Fast 1,5 Million Nutzerkonten und annähernd 480 Online-Dienste verteilt auf die jeweiligen Landesmandanten werden über die gemeinsame Infrastruktur betrieben. Die vier Länder agieren bei strategischen und operativen Entscheidungen und Maßnahmen gegenüber dem Dienstleister Dataport kooperativ und in Wahrnehmung der gegenseitigen Verantwortung. Neben den Landesmandanten wird ein gemeinsamer Mandant betrieben. Über diesen werden die Behörden anderer Länder an die jeweils im Rahmen des föderalen OZG-Umsetzungsprogramms entwickelten EfA-Online-Dienste angebunden. Die infrastrukturelle Basis für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung ist also geschaffen. Sie ist nutzbar und umfassend einsatzfähig, um die digitale Transformation zu vollenden. Und sie fügt sich wunderbar in die föderale Struktur ein, denn maßgebliches Leitbild aller bisherigen Entwicklungen war die Sicherstellung der Interoperabilität nach gemeinsamen Standards. Allein diese Vorgabe schafft Dynamik. Kritiker mögen einwenden, dass damit die Digitalisierung in unterschiedlichen Tempi voranschreitet. Man kann es aber auch positiv sehen: Die Digitalisierung richtet sich nicht nach dem Langsamsten.
Übergangslösung verhindert Rückschritt
Schleswig-Holstein hat eine OZG-Cloud entwickelt, mit der die einheitliche und digitale Bearbeitung von Anträgen insbesondere auf kommunaler Ebene ermöglicht wird. Derzeit nutzt mehr als die Hälfte der 140 Kommunen im Land das System. Im Zusammenspiel dieser Komponenten mit den Nutzerkonten und Postfächern der Online-Service-Infrastruktur ist in Schleswig-Holstein technisch die angestrebte Ende-zu-Ende-Digitalisierung realisiert. Diese Ergebnisse wurden wegen und trotz des OZG in seiner bisherigen Form erreicht. Es brauchte also nicht zwingend ein OZG 2.0, aber eine neue DNA. Natürlich hat auch ein bundesweit einheitliches Nutzerkonto Vorteile. Es lassen sich Skaleneffekte realisieren und damit Kosten sparen. Zugleich bietet ein einheitliches Nutzerkonto die Möglichkeit, die digitale Transformation besser nach außen zu kommunizieren. Der Entwicklungsstand der BundID hinkt dem technischen Stand des schleswig-holsteinischen Servicekontos allerdings deutlich hinterher. Um einen Wechsel ohne technologischen Rückschritt zu ermöglichen, ist nunmehr eine Übergangsregelung vorgesehen, die an Qualitätskriterien, wie der Möglichkeit der bidirektionalen Kommunikation zwischen Bürgern und Verwaltung, geknüpft ist. Denn der derzeit mit der BundID verbundene Postkorb ermöglicht keine bidirektionale Kommunikation. Behörden könnten hier zwar Nachrichten hinterlegen, eine Rückmeldung durch die antragstellende Person auf diesem Weg ist jedoch ausgeschlossen. Die BundID muss nun zunächst einen mit Schleswig-Holstein vergleichbaren Reifegrad erreichen, bevor eine Migration erfolgt. Zudem sind auch die technischen Voraussetzungen zu schaffen, einen automatisierten Migrationspfad anzubieten.
Bessere Mitwirkungsrechte der Länder
Aus schleswig-holsteinischer Sicht war zudem vollkommen intransparent, wie die bundesseitige Finanzierung von Betrieb und Weiterentwicklung sowie die zeitlichen Planungshorizonte bei der zentralen Infrastruktur aussehen. Ein Bundesgesetz, das Infrastruktur zentral vorgeben möchte, muss auf die Frage der nachhaltigen Absicherung von Entwicklungs- und Betriebskosten Antwort geben können. Jetzt wurde vereinbart, dass der Bund zukünftig die Kosten der Entwicklung und Weiterentwicklung des bundesweit zentralen Nutzerkontos und Postfachs (BundID), das für den Zugang zu Verwaltungsleistungen entscheidend ist, zu tragen habe. Die Mitwirkungsrechte der Länder sind insgesamt deutlich gestärkt worden. Dies ist wichtig, um die Digitalisierung als gemeinsame Aufgabe ebenenübergreifend umzusetzen. Sowohl bei der Festlegung beim Ob, also welche Basisinfrastrukturen für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung zentral eingeführt werden, als auch über das Wie, also unter welchen organisatorischen, prozessualen und technischen Bedingungen die Verwaltungsdigitalisierung erfolgt, sind die Länder einzubinden. Es wird außerdem ein höherer Grad an Verbindlichkeit für die Nutzung digitaler Verwaltungsleistungen normiert. Dadurch ist zu erwarten, dass bereits bestehende Angebote besser genutzt werden und ein Nachahmungseffekt in anderen fachlichen Bereichen mit dem Ziel einer weitergehenden Digitalisierung entstehen. So wird vor allem im Bereich der wirtschaftsnahen Verwaltungsleistungen Behörden die Möglichkeit eröffnet, Services ausschließlich digital anzubieten.
Organisatorische und rechtliche Hindernisse
Klar ist auch: Gesetzliche Regelungen allein führen nicht zu einer nachhaltigen Digitalisierung. Neben den erwähnten konkreten Maßnahmen wird diese in Schleswig-Holstein vielmehr durch klare strategische Positionierungen getragen: Die Zukunft der öffentlichen Verwaltung ist automatisiert, algorithmisiert, cloudifiziert und datenbasiert. Alle Maßnahmen zur digitalen Verwaltung haben sich an diesen Leitlinien zu orientieren, um ein umfassendes digitales Verwaltungshandeln zu ermöglichen. Hierfür gilt es neben technischen die organisatorischen und rechtlichen Hürden abzubauen, die dem entgegenstehen. Dennoch: Mit der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bund und Länder nun eine gute Basis geschaffen, die BundID zu einer von Ländern und Bund gemeinsam getragenen DeutschlandID auf Augenhöhe weiterzuentwickeln. Diese Chance gilt es zu nutzen: Schleswig-Holstein steht bereit.
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