BerlinPer Online-Antrag zum Kita-Gutschein
Wer in Berlin sein über dreijähriges Kind zur Förderung in eine Berliner Tageseinrichtung oder Kindertagespflege geben will, erhält Anspruch auf einen Kita-Gutschein. Der Kita-Besuch ist in Berlin ab dem dritten Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Auf den Web-Seiten der Senatsjugendverwaltung ist es seit Kurzem möglich, den Gutschein auch online zu beantragen. Laut Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft müssen Eltern ihren elektronischen Gutscheinantrag mit einem einseitigen Kurzantrag begleiten, der ausgedruckt und unterschrieben wird und auf dem Postweg zu versenden ist. Die Eltern erhalten detaillierte Hinweise, welche Unterlagen, wie beispielsweise Einkommensnachweise, dem Kurzantrag beizufügen sind. Jugendsenatorin Sandra Scheeres: „Es ist mein Ziel, dass möglichst viele Kinder im Vorfeld der Einschulung die Kita besuchen. Deshalb vereinfachen wir den Weg zum Kita-Platz, werben für den Kita-Besuch und bauen gleichzeitig auch weiter Kita-Plätze aus.“ Die Möglichkeit zur Online-Beantragung des Kita-Gutscheins ist Teil eines umfangreichen Maßnahmenpakets für einen niedrigschwelligen Zugang zur Kindertagesbetreuung. Dieses umfasst unter anderem die Anfang 2014 gestartete Freiplatzbörse, welche Eltern die Suche nach einem Kita-Platz erleichtert, sowie das verbesserte Kita-Verzeichnis, das umfangreiche Informationen zu den Einrichtungen liefert. „In diesem Jahr starten wir auch mit unserem vereinfachten Antrag auf einen Kita-Gutschein, der Eltern von Nicht-Kita-Kindern im dritten Jahr vor der Einschulung automatisch zugeschickt wird“, so Scheeres abschließend.
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